Der Architekt schuldet eine mangelfreie, funktionstaugliche Planung. Dazu gehört die Berücksichtigung der Bodenverhältnisse. Wenn mit drückendem Wasser zu rechnen ist, muss die Planung des Architekten hiergegen den erforderlichen Schutz vorsehen. Dabei sind die Grundwasserstände zu berücksichtigen, die in langjähriger Beobachtung nur gelegentlich erreicht worden sind. Die Planung der Abdichtung eines Bauwerkes muss bei einwandfreier Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen. Der Architekt kann sich nicht ganz einfach dadurch "exkulpieren", dass ihm die erforderliche Fachkenntnis gefehlt habe, die konkreten Wasser- und Bodenverhältnisse zu beurteilen. |