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Altengerechtes Wohnen planen

Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz
Veröffentlicht am: 24. Sep. 2013
Kategorie:

# 27.09.2013

Begriff in technischen Regeln nicht eindeutig geklärt. Planungslösung muss von Fall zu Fall bestimmt werden. Festlegung des Solls in Leistungsphase 1 am sinnvollsten

Konkretisierung in neuer HOAI

Die HOAI 2013 leistet eine kleine Hilfestellung für die Festlegung des Planungssolls. In der Leistungsphase 1 ist nämlich geregelt, dass der Auftraggeber bei Planungsbeginn Vorgaben machen muss. Hier ist folglich der (richtige) Zeitpunkt, um das Planungssoll abzuklären und festzulegen.

Alles, was nicht bzw. noch nicht in der Leistungsphase 1 geklärt wird, muss anschließend konkret geklärt werden. Bei "seniorengerechten Häusern" sollten deshalb die zu erfüllenden Anforderungen konkret beschrieben werden.


PRAXISHINWEISE:

  • Weder die HOAI noch das Werksvertragsrecht helfen bei der konkreten Beschreibung dessen, was die Planungslösung erfüllen muss. Das hat der BGH mehrfach bestätigt - und das gilt auch für das altengerechte Wohnen.

  • Regeln Sie deshalb bereits im Planungsvertrag, welche Eigenschaften das Planungsergebnis erfüllen soll und welche nicht.

  • Wenn das bei Vertragsabschluss noch nicht möglich erscheint, sind diese Klärungen im Rahmen der Leistungsphase 1 oder spätestens in der Leistungsphase 2 vorzunehmen und zu dokumentieren.



QUELLEN UND VERWEISE:

Planungsbüro professionell (PBP)