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Die GbR ist rechtsfähig - Welche Folgen ergeben sich

Verfasst von: Dr. Sebastian Schattenfroh
Veröffentlicht am: 16. Nov. 2001
Kategorie:

# 17.12.2001

Urteil sorgt für Aufsehen in der Baubranche

Was muß sich ändern?

Muß wegen dieser Entscheidung nun im Geschäftsalltag wesentliches geändert werden? Für die tägliche Praxis lautet die klare Antwort: Nein. Die Folgen des BGH-Urteils sind zwar durchaus weitreichend; sie spielen sich aber ganz überwiegend im streng juristischen Bereich, vor allem im Prozessrecht und im Zwangsvollstreckungsrecht ab. Für die Fragen, die das Bauunternehmen täglich interessieren, bleibt die Rechtslage im wesentlichen unverändert bzw. wird sie sogar etwas erleichtert:


Die GbR ist nach wie vor keine GmbH

Nach wie vor haften die GbR-Gesellschafter vollständig für die Verpflichtungen der GbR. Sofern Sie also als GbR arbeiten, müssen Sie sich bewusst sein, dass sich am Haftungsrisiko nichts geändert hat. Und sofern Sie mit einer GbR als Vertragspartner zusammenarbeiten, sind weiterhin alle Gesellschafter der GbR Ihnen verpflichtet und haften mit ihrem gesamten Vermögen. Die GbR ist nach wie vor keine GmbH; sie ist durch die neue Rechtsprechung vielmehr der oHG angenähert, bei der ja auch alle Gesellschafter stets persönlich haften.


XY-GbR

Vereinfacht wird die Situation dadurch, daß es künftig in Verträgen ausreicht, den Vertragspartner einfach als "XY-GbR" zu bezeichnen, und trotzdem auch bei Wechsel der Gesellschafter stets den aktuellen Bestand der Gesellschafter als direkten Schuldner in Anspruch nehmen zu können. Wenn Sie aber sicher gehen wollen, ganz bestimmte Personen als Vertragspartner zu haben, sollten diese künftig – ggf. zusätzlich zur GbR – im Vertrag ausdrücklich genannt werden.



QUELLEN UND VERWEISE:

Kanzlei Höpken Königer Börgers, Berlin