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Wie oft muss der Tragwerksplaner seine Pläne ändern?

Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz
Veröffentlicht am: 2. Apr. 2009
Kategorie:

# 03.04.2009

Jede Änderung in Schal- oder Bewehrungsplänen wird der guten Ordnung halber mit einem neuen Planindex gekennzeichnet. Im Tagesgeschäft taucht dazu immer wieder eine Frage auf: Wie oft muss der Tragwerksplaner Schal- und Bewehrungspläne oder seine Stahlbauausführungsplanung ändern, wenn vom Architekten oder anderen Fachplanern Änderungsangaben nachgereicht werden?

Unsere Antwort:

Für jede Änderung hat der Tragwerksplaner Anspruch auf Änderungshonorar, Foto: Marcus Lorenz / fotolia.com
Für jede Änderung hat der Tragwerksplaner Anspruch auf Änderungshonorar, Foto: Marcus Lorenz / fotolia.com

Der Tragwerksplaner braucht im Rahmen der Grundleistungen seine eigene Planung nicht zu ändern. Oder mit anderen Worten: Für jede Änderung hat er Anspruch auf Änderungshonorar. Denn der Tragwerksplaner muss die eigene Ausführungsplanung erst dann erbringen, wenn die Ausführungsplanung des Architekten und der weiteren Planungsbeteiligten endgültig fertig gestellt ist. Soweit also bei engen Planungsterminen ständig mit Vorabzügen gearbeitet wird, können Tragwerkplaner auf eine gesicherte Grundlage vertrauen.

Das ständige Herausgeben weiterer Planindizes kann somit auch nicht zum Terminverzug des Tragwerkplaners gereichen. Dafür zeichnet das Architekturbüro verantwortlich. Auch bei den Nebenkostenpauschalen wird die Sache interessant. Die Pauschale umfasst lediglich eine Lieferung der Pläne in der vereinbarten Anzahl. Weitere Ausdrucke im Zuge von Änderungen von Schal- und Bewehrungsplänen sind extra zu vergüten.



QUELLEN UND VERWEISE:

Wirtschaftsdienst für Ingenieure und Architekten (WIA)