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Gütesiegel für Architektur­ und Ingenieurbüros – ein interessanter Gedanke

Verfasst von: Dr.-Ing. Dipl.-Writsch.-Ing. E. Rüdiger Weng, Dürnau
Veröffentlicht am: 8. Sep. 2005
Kategorie:

# 09.09.2005

Gütesiegel zeigen Werbewirkung! Das gilt für Sonnenstudios "zertifiziertes Solarium", für Fitness-Studios von Werner Kieser "Krafttraining geeignet. Rückentraining geeignet" oder für Lebensmittel mit dem "Bio-Siegel". Lohnt sich ein solches Siegel also auch für Planer am Bau? Wir meinen ja, und nennen Ihnen die Gründe.

Seriöses Siegel gegen Pseudo-Siegel

Qualitäts- und Prüfzeichen schaffen beim Kunden Vertrauen und sorgen laut einer Recherche von "Impulse" für mehr Umsatz. Doch aufgepasst, inzwischen gibt es mehr als 1.000 Prüfzeichen, die dem Kunden "Qualität" vorgaukeln sollen. Um so mehr gilt es, auf renommierte Siegel wie TÜV, RAL, der blaue Engel oder das Bio-Siegel zu setzen. In der Aufzählung fehlt noch die ISO 9000 ff-Zertifizierung. Doch diese hat an Bedeutung verloren und zeigt im Verhältnis zum Kunden keine oder nur wenig Wirkung.

"Architekt" / "Beratender Ingenieur" Güte genug?
Braucht es Architektur- und Ingenieurbüros mit Gütesiegel? Steht nicht der Titel "Architekt" oder "Beratender Ingenieur" allein schon für Qualität? Aus Sicht der Kammern, ja. Der "Beratende Ingenieur" gilt als "Qualitätssiegel"! So müssen die "Würdenträger" Voraussetzungen erfüllen wie Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer Länderkammer. Auch ständige Fortbildung wird verlangt und der Abschluss einer Berufshaftpflicht. Beim Architekten ist es ähnlich.

Titel bringt keinen Wettbewerbsvorteil (mehr)
Doch zeigt das in den Augen der Kunden Wirkung? Ist der "Titel" heute ein entscheidender Wettbewerbsvorteil? Sicher nicht. Es ist eine Eintrittskarte in einen Kreis von Wettbewerbern, die wichtig ist, aber kein Alleinstellungsmerkmal darstellt.


TÜV­ oder RAL­Siegel als Ergänzung

Warum also nicht ein neues Siegel schaffen? Warum nicht ein TÜV- oder RAL-Siegel für das eigene Architektur- und Ingenieurbüro oder für eine ausgewählte Gruppe von Büros? Ein Wettbewerbsvorteil wäre sicher. Die Werbewirkung garantiert. Denn nach Aussagen von TÜV und RAL gibt es das bisher nicht.

Qualitätssiegel bietet Orientierungshilfe für Kunden Ganz entscheidend ist allerdings, was besiegelt werden soll. Versetzen Sie sich in die Lage Ihrer Kunden. Denn nur das zählt. Welche Leistungen hätten diese gern? Wo liegen deren Unsicherheiten im Zusammenhang mit einer Architekten- oder Ingenieurleistung? Beziehen Sie Ihre Kunden in den Prozess ein. Erarbeiten Sie gemeinsam mit ihnen einen Prüfkatalog für Ihr individuelles Gütezeichen.

Gütesiegel ist bezahlbar
Mit Sicherheit denken Sie, dass ein eigenes Qualitätssiegel nicht bezahlbar ist. Stimmt nicht. Die Kosten halten sich in engen Grenzen. Insbesondere dann, wenn Sie sich mit Gleichgesinnten zusammentun. Bei einem RAL-Gütezeichen ist dies ohnehin Voraussetzung. Sie müssen eine Gütegemeinschaft gründen, einen Verein. Und dazu sind mindestens 7 Personen erforderlich.


Town & Country als Vorbild

Beim Franchisegeber Town & Country ist im Kaufpreis eines schlüsselfertigen Einfamilienhauses eine Finanzierungs-Versicherung bei Arbeitslosigkeit enthalten, ein Baufertigstellungs- und Gewährleistungsschutzbrief sowie eine TÜV-begleitende Endabnahme. Nicht ohne Wirkung. Seit Firmengründung steigen die Umsatzzahlen ständig. So knackte der Massivhausanbieter von 1997 bis Juli 2005 laut einem Zeitungsbericht die Grenze von 5.000 gebauten Häusern.

Im ersten Halbjahr 2005 erzielte er einen Auftragszuwachs von 77 Prozent im Vergleich zum Vorjahres-Halbjahr. Neben den auf die individuellen Bauherrenwünsche zugeschnittenen Haustypen sorgen gerade die im Kauf enthaltenen Schutzbriefe für den Erfolg.


Welche Schutzbriefe können Planer anbieten?

Eine Überlegung ist es wert. Welche Schutzbriefe könnte zum Beispiel ein Architekturbüro seinen Kunden bieten? Schutzbrief für eine Hauskomplett-Planung, Schutzbrief zur Absicherung der Baukosten, Schutzbrief für eine Betreuung bis zum Ende der Gewährleistung etc. Warum also nicht eine Kooperation mit einem Versicherer? Schutzbriefe können auch und gerade in Kombination mit einem TÜV- oder RAL-Zeichen gesehen werden und somit Kunden eine zusätzliche, wirklich greifbare Sicherheit bieten.

Gütesiegel – Wer macht mit?
Wenn Sie an einem Gütesiegel/Zertifikat interessiert sind, melden Sie sich. Unter der Federführung von Dr. E. Rüdiger Weng, Mitglied der Schriftleitung von "Der AuftragsBerater", bieten wir Ihnen die Plattform, um sich positiv vom Wettbewerb abzuheben. Wir bringen Sie mit gleichgesinnten Büros zusammen. Wir erarbeiten mit Ihnen den Prüfkatalog. Wir wählen mit Ihnen den Zertifizierungspartner aus. Wir begleiten Sie bis zum Zertifikat und halten Sie anschließend fit. Bitte senden Sie uns ein kurzes formloses Anschreiben per Fax bis spätestens 20. September 2005 an die Redaktion (Fax 0931/418-3080).



QUELLEN UND VERWEISE:

Zeitschrift "Der AuftragsBerater"