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Nachtragsmanagement: Unbezahlte Leistungen vermeiden

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 26. Mai 2015
Kategorie:

# 05.06.2015

Büros scheuen zu häufig Geltendmachung. Aktive Anwendung durch Mehrumsatz ohne Mehraufwendung immer lohnenswert. Nachfrage an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen seit 2013 stark gestiegen

Bedeutung des Nachtragsmanagement mit HOAI 2013 gestiegen

Wird die Bezahlung der Leistungen für Nachträge in Planungsbüros konsequent geltend gemacht, können daraus zusätzliche Gewinne ohne großen Mehraufwand erzielt werden. Foto: Thorben Wengert  / Pixelio
Wird die Bezahlung der Leistungen für Nachträge in Planungsbüros konsequent geltend gemacht, können daraus zusätzliche Gewinne ohne großen Mehraufwand erzielt werden. Foto: Thorben Wengert / Pixelio

Als Planer wird man in laufenden Projekten fast täglich vor neue Herausforderungen gestellt. So auch nach Projektabschluss, denn die Liste möglicher Nachträge in einem Bauprojekt kann endlos sein:

  • Nachträglich geänderte Wünsche des Bauherrn,
  • unerwartete Probleme mit dem Baugrund,
  • geänderte rechtliche Rahmenbedingungen,
  • unvollständige Planungen oder
  • äußere Witterungseinflüsse.
Häufig haben Planer große Vorbehalte, solche Besonderen oder Zusätzlichen Leistungen geltend zu machen. Oder aber diese werden zu spät erkannt und können nachträglich nicht mehr beim Bauherrn durchgesetzt werden.


Professionalität beim Nachtragsmanagement

Ein professionelles Nachtragsmanagement setzt genau an diesem Punkt an, denn es schafft klare Transparenz. Wenn sich Planer und Bauherr hier auf Augenhöhe begegnen, stärkt dies nicht nur das nötige Vertrauen sondern legt Zeugnis ab über Qualität und Professionalität des Planungsbüros. Und nur so kann heutzutage ein für alle Seiten wirtschaftlich optimales Projektergebnis erzielt werden.


Dank Nachträgen deutlicher Mehrumsatz ohne Mehraufwendungen möglich

Jedes Jahr entgehen Planungsbüros hierdurch geschätzte Gewinne in Milliardenhöhe. Ein aktives Nachtragsmanagement kann dagegen maßgeblich zu einer Steigerung des Gewinns beitragen. Denn allein bei einer Reduzierung dieses unberechneten Anteils um fünf Prozent, verdoppelt sich der Gewinn, da dem Mehrumsatz keine Mehraufwendungen gegenüberstehen.