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bauingenieur24 - Online-Magazin für Bauingenieure 10. Jahrgang | Ausgabe 3306 | Nr. 251
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Fachbeiträge -> Energie
Autor: Christian Wieg
Herausgeber: bauingenieur24® Informationsdienst

Nur noch Energie-Bedarfsausweise für kleine Gebäude

30.09.2008

Heute endet die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977


Bisher konnten Eigentümer dieser Gebäude sich entscheiden für einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis. Jetzt ist der sogenannte Bedarfsausweis für diese Gebäude Pflicht. Der Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 oder älter verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll.

Eigentümer von Gebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen können weiterhin zwischen beiden Ausweisvarianten wählen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) rät allerdings Eigentümern zum Bedarfsausweis. Er biete eine objektive Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes und helfe mit konkreten Tipps beim Einstieg in die Modernisierung.

Der Verbrauchsausweis ist u.a. vom Mieterbund kritisiert worden, weil er durch das Verbraucherverhalten wesentlich beeinflusst wird, Foto: dena

Beim Bedarfsausweis begutachtet der Energieberater die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.


Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.


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