Bisher konnten Eigentümer dieser Gebäude sich entscheiden für einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis. Jetzt ist der sogenannte Bedarfsausweis für diese Gebäude Pflicht. Der Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 oder älter verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll.
Eigentümer von Gebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen können weiterhin zwischen beiden Ausweisvarianten wählen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) rät allerdings Eigentümern zum Bedarfsausweis. Er biete eine objektive Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes und helfe mit konkreten Tipps beim Einstieg in die Modernisierung. |