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Aussteifende Holzbalkendecken im Mauerwerksbau - Teil 2/4

Verfasst von: Prof. Dipl.-Ing. Erich Milbrandt
Veröffentlicht am: 29. Sep. 2001
Kategorie:
  • Holzbalkendecken ohne und mit nachgewiesene Scheibenwirkung zu unterscheiden
  • Steife Deckenscheiben dienen Aufnahme und Weiterleitung von vorwiegend ruhenden Lasten
  • Rechnerischer Nachweis in der Regel erforderlich

2.1 Holzbalkendecken herkömmlicher Bauart (ohne nachgewiesene Scheibenwirkung)

Abb. 2.1 - Konstruktiv aussteifende Holzbalkendecke für einen Mauerwerksbau mit <= 2 Vollgeschossen sowie mit aussteifenden Wänden nach DIN 1053 Teil 1

Abb. 2.1 - Konstruktiv aussteifende Holzbalkendecke für einen Mauerwerksbau mit <= 2 Vollgeschossen sowie mit aussteifenden Wänden nach DIN 1053 Teil 1

In Wohngebäuden und Gebäuden ähnlicher Nutzung mit bis zu 2 Vollgeschossen werden Holzbalkendecken als Knickaussteifung für tragende Wände und zur Aufnahme und Weiterleitung von Windkräften üblicherweise als hinreichend aussteifend angesehen, wenn

  1. tragende Deckenschalungen (Unterböden) aus Einzelbrettern mit > 12 cm Breite oder Platten aus Holzwerkstoffen vorhanden sind und die nachstehenden konstruktiven Hinweise berücksichtigt werden,
  2. die Anordnung der Zuganker nach DIN 1053 Teil 1 Abschnitt 3.3.3.2. ausgeführt wird und
  3. die tragenden Wände sowie das ganze Gebäude durch Wände entsprechend DIN 1053 Teil 1 Tabelle 3, von Außenwand zu Außenwand bzw. Innenwand durchlaufend, ausgesteift sind.

Werden diese Anforderungen nicht sämtlich erfüllt, so sind nur Decken mit Scheibenwirkung zulässig. Neben z.B. Stahlbetondecken können dann auch Deckenscheiben aus Holz gemäß Abschnitt 2.2 Anwendung finden.

Konstruktive Hinweise für die Ausführung tragender Deckenschalungen (Unterböden)

Tabelle 2.1 - Stützweiten (Balkenabstände) für durchlaufende Brettschalungen aus Nadelholz GK II

Tabelle 2.1 - Stützweiten (Balkenabstände) für durchlaufende Brettschalungen aus Nadelholz GK II

Der Balkenabstand soll nicht mehr als 1,25 m betragen. Die Bretter oder Platten für tragende Deckenschalungen sollen miteinander durch Nut und Feder oder gleichwertige Maßnahmen verbunden werden. In Tabelle 2.1 werden für die üblicherweise zur Ausführung kommenden gespundeten Bretter nach DIN 4072 Brettdicken und zugehörige Stützweiten angegeben und zur Anwendung empfohlen. Für die Bemessung von tragenden Schalungen aus Holzwerkstoffen vgl. Abschn. 2.3 (Teil 3 dieser Beitragsreihe). Unter größeren Einzel- und Linienlasten (Pfosten, unbelastete Trennwände etc.) sind stets lastverteilende Maßnahmen wie z.B. Schwellen oder Zusatzbalken erforderlich.

2.2 Deckenscheiben aus Holz

Abb. 2.3a - Aussteifende Decken- oder Dachscheibe für einen Mauerwerksbau ohne aussteifende Querwände im Sinne DIN 1053 Teil 1

Abb. 2.3a - Aussteifende Decken- oder Dachscheibe für einen Mauerwerksbau ohne aussteifende Querwände im Sinne DIN 1053 Teil 1

Holzbalkendecken mit kraftschlüssig aufgenagelten Platten aus Holzwerkstoffen bilden bei Ausführung nach DIN 1052 Teil 1 steife Deckenscheiben. Sie dürfen zur Aufnahme und Weiterleitung von vorwiegend ruhenden Lasten (einschließlich Windlasten) sowie Erdbebenkräften in Scheibenebene in Rechnung gestellt werden.

Diese Deckenscheiben werden bei entsprechender Verbindung mit dem Mauerwerk (vgl. hierzu Angaben in den folgenden Abschnitten) grundsätzlich als hinreichend aussteifend angesehen und können im Sinne DIN 1053 Teil 1 und Teil 2 zur räumlichen Aussteifung von Mauerwerksbauten verwendet werden. Die ggf. notwendigen Nachweise der Knicksicherheit einzelner Wände bleiben davon unberührt.

Die Aufnahme der Auflagerkräfte aus der Deckenscheibe und die Weiterleitung der Lasten in der Unterkonstruktion - erforderlichenfalls bis zur Gründung - sind in der Regel rechnerisch nachzuweisen.

Konstruktive Hinweise für die Ausführung hölzerner Deckenscheiben (DIN 1052 Teil 1 Abschnitt 10.3)

Abb. 2.3b - Konstruktive Hinweise für die Ausführung hölzerner Deckenscheiben / Ansicht im Schnitt

Abb. 2.3b - Konstruktive Hinweise für die Ausführung hölzerner Deckenscheiben / Ansicht im Schnitt

Für die Scheiben sind Platten aus Holzwerkstoffen (Flachpreßplatten nach DIN 68763 oder Platten aus Baufurniersperrholz nach DIN 68705) zu verwenden. Ihre kleinste Seitenlänge muß mindestens 100 cm betragen.

Die Oberkanten der Unterkonstruktion (z.B. Deckenbalken und Randgurte) sollen vorzugsweise in gleicher Höhe liegen. Sind parallel zur Spannrichtung einer Scheibe aus Holzwerkstoffen mehr als zwei nicht unterstützte Stöße vorhanden (siehe Abb. 2.3a + b), so ist die Scheibenstützweite ls auf 12,50 m zu beschränken. Die rechnerische Durchbiegung der Platten infolge vertikaler Flächenlast von (g + s) bzw. (g + p) darf 1/400 ihrer Stützweite nicht überschreiten.

Unter Beachtung der genannten konstruktiven Anforderungen und bei Einhaltung der in Tabelle 12 (im Teil 3 dieser Beitragsreihe) der DIN 1052 Teil 1 und der in Bild 2.3 (im Teil 3 dieser Beitragsreihe) angegebenen Ausführungsbedingungen darf in der Regel auf einen rechnerischen Nachweis der Scheibenwirkung verzichtet werden.

Beim Nachweis rechtwinklig zur Scheibenebene dürfen die Spannungen aus der Scheibenwirkung in den Holzwerkstoffen und der zugehörigen Unterkonstruktion vernachlässigt werden. Der angegebene Nagelabstand in der in Rechnung gestellten Scheibenfläche (auf Balken und Randgurten) ist konstant einzuhalten. Einzelheiten zur Anordnung und konstruktiven Ausbildung der Ankerpunkte sind im Teil 4 dieser Beitragsreihe erläutert.

QUELLEN UND VERWEISE:

Aussteifende Holzbalkendecken im Mauerwerksbau - Teil 1/4
Aussteifende Holzbalkendecken im Mauerwerksbau - Teil 3/4
Aussteifende Holzbalkendecken im Mauerwerksbau - Teil 4/4