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Großvermieter: Kündigungsschreiben in einfachen Fällen ohne Anwalt

Verfasst von: Michael Braun
Veröffentlicht am: 9. Nov. 2010
Kategorie:

# 09.11.2010

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass einem gewerblichen Großvermieter in tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen (hier eine fristlose Kündigung des Mietvertrags gem. § 543 II 1 Nr. 3 BGB wegen Zahlungsverzugs des Mieters) zuzumuten ist, ein Kündigungsschreiben ohne anwaltliche Hilfe zu verfassen.