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Wärme aus Erneuerbaren Energien wird ab 2009 Pflicht

Verfasst von: Christian Wieg
Veröffentlicht am: 8. Juni 2008
Kategorie:

# 09.06.2008

Ab Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken. Das jetzt verabschiedete Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor.

Holzheizung

Der traditionelle Energieträger Holz erlebt eine Renaissance als Brennstoff: Holzpellets sind zu Stäbchen gepresstes Restholz und werden zur Beheizung von Ein- oder Mehrfamilienhäuser eingesetzt. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der fast CO2-neutral verbrennt. Wer sich für diese Variante entscheidet, muss mindestens die Hälfte der benötigten Wärme durch die Holzheizung decken. Neben Holzheizungen kann das Gesetz auch durch den Einsatz von Biogas oder Bioöl erfüllt werden.


Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe nutzt die Wärme aus dem Erdreich, dem Wasser oder der Luft. Mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs muss durch die Wärmepumpe gedeckt werden. Wärmepumpen werden mit Strom angetrieben. Je höher die Temperatur der Umgebung und je geringer die zum Heizen benötigte Temperatur, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Erdwärmepumpen in sehr gut gedämmten Gebäuden sind daher besonders effizient. Eine hohe Energieeffizienz ist sinnvoll, weil sich auch für den benötigten Wärmepumpenstrom die Energiepreise am Markt entwickeln werden. Das gleiche gilt natürlich auch für Holz als Energieträger.


Ersatzmaßnahmen

Hauseigentümer, die keine Erneuerbaren Energien nutzen können oder wollen, können Ersatzmaßnahmen durchführen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes führen. Beispielsweise kann der Bauherr den Energiebedarf des Hauses so verringern, dass er um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt. Bezieht der Bauherr seine Wärme aus einem Nah- oder Fernwärmenetz aus Kraft-Wärme-Kopplung, hat er ebenfalls die Anforderungen des Gesetzes erfüllt.