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Die neue Betonnorm EN 206 und die deutsche Anwendungsregel - Teil 3/5

Verfasst von: Pressestelle
Veröffentlicht am: 2. Sep. 2001
Kategorie:

# 24.09.2001

Im Dritten Teil wird der Zeitplan für Einführung und Ausschreibung sowie Ausgangs- und Zusatzstoffe der neuen Betonnorm beschrieben

6. Zeitplan der neuen Norm

Parallel zur europäischen Betonnorm EN 206 wurde bis 1999 eine deutsche Betonnorm DIN 1045 Teil 2 erarbeitet, damit unabhängig vom europäischen Normenwerk eine Neuauflage der DIN 1045 möglich sein sollte, Ziel war es, dass beide Normen möglichst gleich bleiben sollten. Inzwischen hat die EN 206 schon die erste Hürde genommen. Am 27. März 2000 wurde die EN 206 angenommen, d.h., sie wird jetzt schrittweise ins deutsche Normwerk umgesetzt. Die deutsche Variante DIN 1045, Teil 2 einschließlich des im Juli 1999 erschienenen Gelbdruckes, entfällt damit. Die neue Norm soll nach derzeitigem Stand im Laufe des Jahres 2000 in ihrer redaktionellen Endversion erscheinen und in den darauf folgenden Monaten in das deutsche Regelwerk übernommen werden. Dies kann in Deutschland aber nur geschehen, wenn eine so genannte deutsche Anwendungsregel (DAR) existiert. EN 206 ist Bestandteil der europäischen Normenwelt. Diese ist z.Z. noch nicht vollständig.


7. Übergang der Normen

Bei Einführung der Norm stellt sich die Frage nach der Übergangsfrist von DIN 1045 (Ausgabe 7/88) auf DIN EN 206. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte eine möglichst stichtagsbezogene Umstellung erfolgen, d.h. ab diesem Stichtag sind alle danach geplanten und/oder ausgeschriebenen Bauten nach neuen Regelwerken auszuführen. Trotzdem kann aufgrund von Großprojekten, wie z.B. den ICE Neubaustrecken, mit einem längeren Zeitraum (ca. 3 Jahren) gerechnet werden, in dem beide Normen zeitgleich Anwendung finden.


8. Ausgangs- und Zusatzstoffe

Die betontechnischen Möglichkeiten zur Verwendung von Zusatzstoffen werden derzeit durch die Norm DIN 1045 nur bedingt abgedeckt. So ist der Einsatz von Flugasche dort nicht geregelt, sondern lediglich in einer besonderen Norm zur Flugasche, zu der es wiederum eine Richtlinie zur Anwendung der Flugasche-Norm gibt. Der Zusatz von anderen Zusatzstoffen wie z.B. Silica ist z.Z. recht kompliziert über eine bauaufsichtliche Zulassung geregelt. Dies alles vereinfacht sich nun in Zukunft, weil die EN 206 hier klare Regelungen bringt. Die neue Normen-Generation sieht eine Unterteilung in inerte (Typ I) und reaktive(Typ II) Zusatzstoffe vor.



QUELLEN UND VERWEISE:

Readymix AG
Teil 4/5 des Beitrags