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Gipsmarken richtig setzen

Verfasst von: Dr.-Ing. Wilfried Wapenhans
Veröffentlicht am: 13. Juli 2001
Kategorie:
  • Experte stellt Leitfaden zur Ausbildung und Anordnung von Gipsmarken vor
  • Dokumentation nur mit Datumsangabe und Bestätigung durch Zeugen vollständig
  • Rissöffnungen durch geeigneten Vergleichsmaßstab für Strichstärken ermitteln

Skizze anfertigen und Gipsmarken mit Datum versehen

Die Ausbildung und Anordnung von Gipsmarken unterliegt bestimmten Kriterien. Abb.: Wapenhans und Richter

Die Ausbildung und Anordnung von Gipsmarken unterliegt bestimmten Kriterien. Abb.: Wapenhans und Richter

Durch Augenscheinnahme sind die Rissbildungen an den Wänden festzustellen. Es ist eine Skizze anzufertigen, die die Lage der signifikanten Risse der betreffenden Wand zeigt und die ausgewählten Stellen für die Gipsmarken.

Die Gipsmarken sind in der Skizze und nach dem Anbringen identisch zu nummerieren. Auf der Gipsmarke selbst ist außerdem das Datum einzutragen.

Die Gipsmarken dürfen nicht auf losen Putz oder anderem ungeeigneten Untergrund angebracht werden. Durch Abklopfen ist der Untergrund zu prüfen und erforderlichen Falles sind lose Bestandteile vorher zu entfernen.


 

 

 


Fehlerfreie Gipsmarken von Zeugen schriftlich bestätigen lassen

Nach dem Anbringen der Gipsmarken sollte die Korrektheit des eingetragenen Datums auf den Gipsmarken und die Ungerissenheit der Gipsmarken von einem unabhängigen Zeugen oder vom Hausbesitzer schriftlich bestätigt werden.

Zustand der Gipsmarken mittels Vergleichsmaßstab prüfen und dokumentieren

Für jede Gipsmarke ist der konkrete Zustand (wie z.B. "ungerissen" oder "gerissen, 0,2 mm Rissöffnung") zu dokumentieren. Die Rissöffnungsweite sollte durch einen Vergleichsmaßstab für Strichstärken bzw. Rissbreiten ermittelt werden. Ein Zollstock genügt nicht den Anforderungen.

QUELLEN UND VERWEISE:

Kommentar zur DIN 4123 - Teil 3/3