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Tragwerksverstärkung: Endverankerung von CFK-Lamellen zugelassen

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 7. Mai 2015
Kategorie:

# 18.05.2015

Endverankerung der CFK-Lamellen genehmigt. Gültigkeitsdauer auf fünf Jahre festgesetzt. Systemhersteller berät individuell zu Objekten und erleichtert Nachweise durch Software

Bauaufsicht: Erweiterte Zulassungen und Ausweitung der Grenzwerte

Die CFK-Lamelle kann u. a. zur Tragwerksverstärkung eines Unterzugs dienen. Foto: StoCretec
Die CFK-Lamelle kann u. a. zur Tragwerksverstärkung eines Unterzugs dienen. Foto: StoCretec

Durch neue bauaufsichtliche Zulassungen ergeben sich entsprechend neue und vor allem erweiterte Einsatzbereiche: So ist jetzt unter anderem auch die Endverankerung von CFK-Lamellen zugelassen. Die Grenzwerte für die Oberflächenhaftzugfestigkeit wurden zudem sowohl nach oben als auch nach untern ausgeweitet.

Die neuen Zulassungen für die Systeme stützen sich auf aktuelle Forschungsergebnisse und Regelwerke. Sie berücksichtigen die Bemessungsrichtlinie des DAfStb "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung" in Verbindung mit dem Eurocode 2 (DIN EN 1992-1-1). Das Anwendungsfeld wurde mit der Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) deutlich erweitert.


Objektbezogene Beratung und Software zur Nachweiserbringung

Besonders für große Projekte eignet sich die CFK-Lamelle auf der 150-Meter-Rolle. Foto: StoCretec
Besonders für große Projekte eignet sich die CFK-Lamelle auf der 150-Meter-Rolle. Foto: StoCretec

Lösungen für statisch anspruchsvolle tragfähigkeitsrelevante Maßnahmen an Betontragwerken entwickeln die beiden Unternehmen StoCretec (Kriftel) und S&P Clever Reinforcement (Frankfurt/M.). Sie bieten zudem einen exklusiven, objektbezogenen Beratungsservice sowie eine Software, welche die erforderlichen rechnerischen Nachweise für die Bemessung von FRP-Systemen basierend auf den neuesten Regelwerken vollständig erbringt.


Größeres Anwendungsgebiet für CFK-Lamellen

Ersetzt wurden die Zulassungen für:

  • Schlaff verklebte Stahllamellen (neu: Z-36.1-87)
  • Schlaff verklebte CFK-Lamellen (neu: Z-36.12-86)
Die Gültigkeitsdauer beträgt hierfür nun wieder fünf Jahre. Damit sind folgende erweiterte Anwendungen möglich bzw. Vorteile verbunden:
  • Brücken- und Spannbetonverstärkung mit aufgeklebten CFK-Lamellen / Stahllamellen
  • Verwendung auch bei dynamisch belasteten Bauteilen
  • keine Beschränkung des Verstärkungsgrades
  • Oberflächenhaftzugfestigkeit ≥ 1,0 MPa statt ≥ 1,5 MPa
  • Oberflächenhaftzugfestigkeit ≤ 4,0 MPa statt ≤ 3,0 MPa
  • Zwischenrisselementnachweis auch für die Feldverstärkung