Tragwerksverstärkung: Endverankerung von CFK-Lamellen zugelassen
# 18.05.2015
Endverankerung der CFK-Lamellen genehmigt. Gültigkeitsdauer auf fünf Jahre festgesetzt. Systemhersteller berät individuell zu Objekten und erleichtert Nachweise durch Software
Bauaufsicht: Erweiterte Zulassungen und Ausweitung der Grenzwerte
Durch neue bauaufsichtliche Zulassungen ergeben sich entsprechend neue und vor allem erweiterte Einsatzbereiche: So ist jetzt unter anderem auch die Endverankerung von CFK-Lamellen zugelassen. Die Grenzwerte für die Oberflächenhaftzugfestigkeit wurden zudem sowohl nach oben als auch nach untern ausgeweitet.
Die neuen Zulassungen für die Systeme stützen sich auf aktuelle Forschungsergebnisse und Regelwerke. Sie berücksichtigen die Bemessungsrichtlinie des DAfStb "Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung" in Verbindung mit dem Eurocode 2 (DIN EN 1992-1-1). Das Anwendungsfeld wurde mit der Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) deutlich erweitert.
Objektbezogene Beratung und Software zur Nachweiserbringung
Lösungen für statisch anspruchsvolle tragfähigkeitsrelevante Maßnahmen an Betontragwerken entwickeln die beiden Unternehmen StoCretec (Kriftel) und S&P Clever Reinforcement (Frankfurt/M.). Sie bieten zudem einen exklusiven, objektbezogenen Beratungsservice sowie eine Software, welche die erforderlichen rechnerischen Nachweise für die Bemessung von FRP-Systemen basierend auf den neuesten Regelwerken vollständig erbringt.
Größeres Anwendungsgebiet für CFK-Lamellen
Ersetzt wurden die Zulassungen für:
- Schlaff verklebte Stahllamellen (neu: Z-36.1-87)
- Schlaff verklebte CFK-Lamellen (neu: Z-36.12-86)
- Brücken- und Spannbetonverstärkung mit aufgeklebten CFK-Lamellen / Stahllamellen
- Verwendung auch bei dynamisch belasteten Bauteilen
- keine Beschränkung des Verstärkungsgrades
- Oberflächenhaftzugfestigkeit ≥ 1,0 MPa statt ≥ 1,5 MPa
- Oberflächenhaftzugfestigkeit ≤ 4,0 MPa statt ≤ 3,0 MPa
- Zwischenrisselementnachweis auch für die Feldverstärkung