Weniger Abmahnungen durch neues Gesetz?
# 13.06.2019
Bundesregierung will Wettbewerb fairer gestalten. Einschränkungen bei Klagebefugnis und Gerichtsstand vorgesehen. VBI erwartet Entlastung für mittlere und kleine Unternehmen
Abmahnung: Unlauteres Geschäftsmodell vs. berechtigte Klage
Als Ingenieurbüro mit Internetpräsenz oder schlichter Außenwerbung kennt man das: Die Verwendung von Daten Dritter, wie zum Beispiel persönliche Angaben, Fotos oder Grafiken, muss abgesichert sein, will man nicht Gefahr laufen, von einem aufmerksamen Mitbewerber abgemahnt zu werden.
Häufig fehlen jedoch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Zeit und Geld, sämtliche Inhalte auf ihr potenzielles Abmahnrisiko hin abzuklopfen. Wird dann tatsächlich abgemahnt, liegt es für diese Unternehmen aus dem gleichen Grund näher, den zumeist noch relativ geringen Betrag zu zahlen als zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt rechtmäßig ist.
Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) kennt das Problem gut. Einige seiner Mitglieder hätten bereits erleben müssen, dass von so genannten "Abmahnvereinen" in erster Linie abgemahnt wird, um Geld zu verdienen und nicht, um gegebenenfalls bestehende Rechtsverstöße zu beseitigen, so der Verband.
Neues Gesetz soll fairen Wettbewerb stärken
Mit Freude hat man daher unlängst beim VBI einen vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" zur Kenntnis genommen. Dieser sieht vor, den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern und die Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen zu verbessern.
Kosten und Vertragsstrafe bei erster Abmahnung fallen weg
Thiele findet es begrüßenswert, dass künftig bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet Mitbewerber keine kostenpflichtigen Abmahnungen mehr aussprechen dürfen.
Anwaltschaft kritisiert Gesetzentwurf
Wird der Entwurf in seiner jetzigen Form Gesetz, könnten Klagen auch nicht mehr überall eingereicht werden. Der so genannte "fliegende Gerichtsstand" wäre dann eingeschränkt.