Gemäß Eurocode 1 Teil 2-2 [9] dürfen die Brandgastemperatur-Zeitkurven entweder als nominelle
Temperaturzeitkurven, wie z.B. die aus den Brandversuchen bekannte Einheitstemperaturzeitkurve,
angenommen oder aus den projektspezifischen physikalischen Parametern
berechnet werden.
Im Eurocode 1 Teil 2-2 [9] Anhang B sind recht einfach anwendbare Berechnungsformeln zur
Ermittlung parametrischer Brandgastemperatur-Zeitkurven angegeben. Sie gelten jedoch
lediglich für einen sehr eingeschränkten Parameterbereich hinsichtlich der Raumgeometrie des
Brandabschnittes nämlich für maximale Grundflächen bis 100 m² und maximale Raumhöhen
bis 4 m. Immerhin läßt sich der Einfluß wesentlicher Parameter wie der Brandbelastung verdeutlichen
(s. Abb. 1). Für größere Brandabschnitte mit ggfs. lokal begrenzten Bränden sind diese einfachen Berechnungsformeln ungeeignet. Für die Simulation von Naturbränden sind Programme entwickelt worden, die heute meist sogenannte Mehrraum-Mehrzonen-Modelle verwenden [13, 14, 15].
Dabei wird der zu untersuchende Brandabschnitt in mehrere Teilräume unterteilt, die wiederum mehrere Zonen aufweisen. In den einzelnen Zonen können Temperaturen, Rauch- und Gaskonzentrationen und Druckverteilungen berechnet und damit alle wesentlichen Größen, die das Brandgeschehen beschreiben, ermittelt werden. Für die Berechnungen sind eine Fülle
von Eingangsparametern erforderlich. Diese lassen sich grob in Bauwerks- und Brandparameter
gliedern. Zu den Bauwerksparametern gehören im wesentlichen die Gebäudegeometrie
mit Zu- und Abluftöffnungen und die wärmephysikalischen Eigenschaften der Umfassungsbauteile
(Wände, Decken und Böden). Mit den Brandparametern werden Art, Menge und
Verteilung der Brandlasten sowie Abbrandmodelle beschrieben. Hinzu kommt ggfs. die Berücksichtigung
von speziellen betrieblichen Einrichtungen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
und Sprinklern.
Wegen der großen Anzahl der festzulegenden Parameter ist die Berechnung eines für die
Bemessung maßgebenden Schadenfeuers außerordentlich schwierig, wenn nicht unmöglich.
Für die Brandsimulationsrechnungen ist die Festlegung des Brandszenarios von grundlegender
Bedeutung. In den Eurocodes werden keine „Bemessungsbrandszenarien“ festgelegt. Die
Anwendung von Brandsimulationsrechnungen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren setzt daher die Vereinbarung solcher Brandszenarien im Einzelfall voraus. Daß hier erhebliche
Ermessensspielräume existieren, liegt auf der Hand. Die gelungene Definition solcher Brandszenarien im Zusammenhang mit der Norm „Brandschutz im Industriebau“ (DIN 18230 [2]) sollte jedoch ermutigen, derartige Festlegungen
zukünftig auch für andere Bereiche, z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude, zu treffen.
Für Brandschutzingenieure stellen Brandsimulationsrechnungen ein wichtiges Hilfsmittel dar,
um insbesondere Vorhersagen zur wahrscheinlichen Rauchentwicklung zu ermöglichen und
daraus lebenswichtige Sicherheitsmaßnahmen zu definieren. Die für die brandschutztechnische
Bemessung von Stahl- und Stahlverbundbauteilen bedeutsamen Brandgastemperatur-Zeitkurven
sind dabei eher ein Nebenprodukt. |