Zum Hauptinhalt springen

Brandschutz im Stahlbau - Grundlagen

Verfasst von: Gerhard Butke
Veröffentlicht am: 23. Aug. 2001
Kategorie:

# 27.08.2001

Die DIN 4102 ist die Grundlage für die meisten Anwendungsfälle des vorbeugenden baulichen Brandschutzes und ist in allen Bundesländern durch Einführungserlasse bauaufsichtlich als Technische Baubestimmung eingeführt

Vier Brandschutzarten

Im Bauwesen spielt der Brandschutz eine bedeutende Rolle. Hierbei gilt es, individuelle und effektive Brandschutzkonzepte zu entwickeln.


Musterbauordnung (MBO) regelt Brandschutz von baulichen Anlagen und Einrichtungen

Ummantelung von Stützen und Träger, Abb.: Bauen mit Stahl e.V.
Ummantelung von Stützen und Träger, Abb.: Bauen mit Stahl e.V.

In der Musterbauordnung (MBO) sind unter anderem Bestimmungen zum Brandschutz von baulichen Anlagen und Einrichtungen aufgeführt.

In den einzelnen Bundesländern gelten die Landesbauordnungen (LBO) und Sonderbauvorschriften (SBV), wie zum Beispiel

  • die Muster-Krankenhaus-Verordnung (KhBauVO),
  • die Muster-Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HochHR),
  • die Muster-Bauaufsichtliche-Richtline für Schulen (BschulR) und die
  • Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (MindBauR).
Einen Überblick über die Musterbauordnung und die einzelnen Landesbauordnungen bietet die Feuertrutz-GmbH auf ihren Webseiten an (siehe Quellen und Verweise).


Stahl- und Stahlverbundteile in Baustoffklasse A eingeordnet

Stahl- und Stahlverbundteile sind der Baustoffklasse A (nichtbrennbare Baustoffe) nach DIN 4102 Teil 1 zugeordnet. Allerdings treten bei Bränden oft Temperaturen auf, bei denen sich Stahlteile verformen und ihre Tragfähigkeit verlieren.

Wenn sie sich dabei verdrehen und verbiegen, können an benachbarten Bauteilen durch Zug und Schub schwere Schäden entstehen. Träger und Stützen müssen deshalb mit Beton, Mauerwerk, Wandbauplatten oder Putz ummantelt werden. Hohlprofile können in Sonderfällen durch Wasserfüllungen geschützt werden.


Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 Teil 2

Die Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 Teil 2 werden mit F 30, F 60, F 90 und F 120 bezeichnet. Das F steht als Kurzzeichen für tragende Bauteile, die Zahlen geben die Mindestdauer in Minuten an, der das Bauteil dem Brandversuch (Prüfung nach DIN 4102 Teil 2) widersteht.

Im Innern von Gebäuden und offenen Hallen sind für Stahlbauteile aus offenen Profilen durch Beschichtung mit speziellen Kunststoffdispersionen den Anforderungen entsprechend F 30-A (feuerhemmend) bis F 60 (hoch feuerhemmend) erreichbar.


Ummantelung und Brandschutzplatten als Brandschutzmaßnahmen im Stahlbau

Für Beanspruchungen bis F 180-A müssen Stahlprofile durch Ummantelung aus bewehrten Putzen (DIN 4102-4), Gipskartonplatten (GFK, DIN 18 180) oder speziellen Brandschutzplatten geschützt werden. Dies kann eventuell auch in Verbindung mit Ausmauerungen geschehen.

Die Dicke d der Ummantelungen ist abhängig von der zu erreichenden Feuerwiderstandsklasse und dem Verhältnis U/A (Umfang / Querschnittsfläche) des Bauteils. Stahlstützen können mit GFK- oder Spezialbrandschutzplatten verkleidet werden.


Asbesthaltige Baustoffen und Beschichtungen nicht gestattet

Auch Ummantelungen mit Putz oder Beton kommen in Frage. Für Verbundträger- und Stützen mit ausbetonierten Kammern, sowie für Stützen aus betongefüllten Profilen gelten besondere Brandschutz-Vorschriften laut DIN-4102-4.

Der Einsatz von asbesthaltigen Baustoffen und Beschichtungen ist nicht gestattet. Vorhandene asbesthaltige Teile müssen besonders geschützt sein, oder entfernt und speziell entsorgt werden.


Bauen mit Stahl e.V. startet Internet-Initiative zum Thema Brandschutz im Stahlbau

Bauen mit Stahl e.V., die Gemeinschaftsorganisation von europäischen Stahlunternehmen und dem Deutschen Stahlbau-Verband (DSTV), hat eine Internet-Initiative zum Thema Brandschutz im Stahlbau ins Leben gerufen. Grundlage von Brandschutz-Online sind die Landesbauordnungen und die jeweiligen Sonderbauverordnungen.



QUELLEN UND VERWEISE:

Feuertrutz GmbH