Der neue §61a Landeswassergesetz NRW schreibt vor, dass alle privaten Abwasserleitungen bis spätestens zum 31. Dezember 2015 auf Dichtheit zu prüfen und zu sanieren sind. Dies gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Grundstücke. Bei mehr als 3,5 Millionen Liegenschaften in NRW entsteht daraus ein sehr hoher Beratungsbedarf bei den Grundstückseigentümern. Ebenso bei den Kommunen, denen der §61a LWG eine Beratungspflicht für ihre Bürger auferlegt und die für diese Aufgabe auf externen Sachverstand zurückgreifen wollen.
Um diesem erhöhten Bedarf nach Beratung erfolgreich nachkommen zu können, müssen sowohl Ingenieurbüros als auch Kommunen ihre Mitarbeiter weiterbilden. Hierzu bietet die IKT den Lehrgang "Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung" an. Dieser ist mit den 50 Mitgliedskommunen des "Kommunalen Netzwerks Grundstücksentwässerung" (KomNetGEW) abgestimmt. |