bauingenieur24 - Online-Magazin für Bauingenieure 10. Jahrgang | Ausgabe 3308 | Nr. 253
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Fachbeiträge -> Tiefbau
Autor: Michael Braun
Herausgeber: bauingenieur24 Informationsdienst

Lehrgang zum "Zertifizierten Berater für Grundstücksentwässerung"

04.09.2009

Um den erhöhten Beratungsbedarf bei den Grundstückseigentümern durch den neuen §61a Landeswassergesetz NRW nachzukommen, bietet das Institut für Unterirdische Infrastruktur (IKT) den Lehrgang "Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung" an. Der Lehrgang wird an mehreren Terminen im Herbst/Winter 2009/2010 angeboten.


Der neue §61a Landeswassergesetz NRW schreibt vor, dass alle privaten Abwasserleitungen bis spätestens zum 31. Dezember 2015 auf Dichtheit zu prüfen und zu sanieren sind. Dies gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Grundstücke. Bei mehr als 3,5 Millionen Liegenschaften in NRW entsteht daraus ein sehr hoher Beratungsbedarf bei den Grundstückseigentümern. Ebenso bei den Kommunen, denen der §61a LWG eine Beratungspflicht für ihre Bürger auferlegt und die für diese Aufgabe auf externen Sachverstand zurückgreifen wollen.

Um diesem erhöhten Bedarf nach Beratung erfolgreich nachkommen zu können, müssen sowohl Ingenieurbüros als auch Kommunen ihre Mitarbeiter weiterbilden. Hierzu bietet die IKT den Lehrgang "Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung" an. Dieser ist mit den 50 Mitgliedskommunen des "Kommunalen Netzwerks Grundstücksentwässerung" (KomNetGEW) abgestimmt.

Dr.-Ing. Bert Bosseler, wissenschaftlicher Leiter des IKT, bietet den Lehrgäng an, Foto: IKT

Schwerpunkte des Anforderungsprofils für Berater sind die

  • kompetente Beratung der Grundstückseigentümer,
  • Beratung und Unterstützung für Politik und Verwaltung sowie die
  • kundengerechte Kommunikation und Information.
Die erfolgreichen Absolventen dieses Lehrgangs werden in einer zentralen Beraterliste auf der Homepage des KomNetGEW veröffentlicht. Diese steht Grundstückseigentümern und Kommunen zur Verfügung bei der Suche nach geeigneten Beratern.


Das Lehrgangsprogramm

und eine Kurzbeschreibung des KomNetGEW gibt es auf der Internetseite des IKT unter www.ikt.de. Weitere Informationen auch unter Tel. 0209/17806-0 oder per E-Mail info@ikt.de.


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