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Berufshaftpflichtversicherung als Bauleiter

  • Veröffentlicht von Lup (inaktiv) am 8. Juli 2007 19:32
  • Neueste Antwort:vor 8 Jahren
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem mit dem Studium fertig und arbeite jetzt als Bauleiter. Kürzlich habe ich zu Ohren bekommen, dass eine Berufshaftplichtversicherung unbedingt abgeschlossen werden sollte, aber bei uns hat keiner so eine Versicherung. Ich würde jetzt gerne wissen, ob ich eine abschließen soll und für was sie gut ist und welche Versicherung die Beste ist. Danke für eure Antworten

Grüße, Lup

8 Kommentare

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    • Veröffentlicht von: Steffen (inaktiv)
    • 9. Juli 2007 12:45
    Hallo Lup,



    die brauchst Du nur als Freiberufler / Selbstständiger wegen Abdeckung der Risiken wie z.B. Planungs- oder Bauleitungsfehler! Als Angestellter muß Dein Arbeitgeber diese Versicherung für die Firma und damit alle Mitarbeiter abgeschlossen haben.



    Gruß Steffen

    • Veröffentlicht von: Baumuckel (inaktiv)
    • 9. Juli 2007 13:57
    Normalerweise sollte Dein Chef eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ist natürlich die Frage, ob er es wirklich gemacht hat und wer für den Fall haftet, wenn Dein Chef keine Versicherung abgeschlossen hat. Bei der schlechten Lage auf dem Bau würde ich fast behaupten, die Chefs erwarten von Ihren Angestellten so ne Versicherung abzuschließen.
    • Veröffentlicht von: Sebastian (inaktiv)
    • 10. Juli 2007 18:30
    Hallo Lup,



    ich bin Student an der FH Köln im Fachbereich Versicherungswesen, einer meiner Schwerpunkte im Studium ist die Haftung von Architekten/Ingenieuren. Um mich kurz zu fassen:



    Wenn du selbständig, d.h. freiberuflich arbeitest, ist eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV) Pflicht. Grundsätzlich haften alle am Bau beteiligten gesamtschuldnerisch, als Freiberufler sogar bis ins Privatvermögen. Aufgrund der enormen Schadenfälle in den letzten Jahren wird die BHV nur noch von einzelnen Gesellschaften angeboten. Du musst unbedingt darauf achten, einen Versicherer zu finden, der sich auf Freiberufler spezialisiert hat und entsprechendes Know-how mitbringt.



    Auch würde ich von pauschalen Angeboten Abstand nehmen, ein guter Versicherer bespricht mit dir dein persönliches Risiko und kalkuliert eine individuelle Prämie! Welche Leistungen nach §15 HOAI übernimmst du? Gibst du Leistungen, z.B. im Bereich Statik ab? Welche Bausummen betreust du?



    Wenn du schon ohne BHV arbeitest, muss eine sogenannte Rückwärtsversicherung enthalten sein usw. Es gibt auch Anbieter, die besonders günstige Prämien für Berufseinsteiger anbieten. Auch kann es sich auszahlen, wenn du Mitglied in einem Verband, z.B. im VDI oder der Baukammer bist.



    Viele Grüße

    Sebastian

    • Veröffentlicht von: Klaus (inaktiv)
    • 11. Juli 2007 11:49
    Hallo,



    wenn Du in einem Angestelltenverhältnis tätig bist, mit ordentlichem Vertrag - benötigst Du diese Versicherung nicht, es haftet Dein Arbeitgeber.



    Es sei denn, Du baust so großen Mist, dass Du privat herangezogen wirst - und in diesem Falle hilft Dir die priv. BHPflicht auch nicht.



    Also - bloß keine grob fahrlässigen Fehler machen!

    Und keine mutwilligen!



    Gruß

    Klaus
    • Veröffentlicht von: Renee Langner (inaktiv)
    • 19. März 2011 12:23
    Achtung, wenn Du freiberufl tätig bist, mußt Du auch eine Zwangsmitgliedschaft bei einer Baukammer oder Ingenieur-Verein haben. Gibt sonst Ärger und Nachzahlungen!
    • Veröffentlicht von: Timm (inaktiv)
    • 19. Nov. 2013 23:17
    Wie ist es als Freiberufler, der nicht über Werkvertrag arbeitet, sondern über Dienstvertrag als freier Mitarbeiter oder Freelancer?
    • Veröffentlicht von: Floschr (inaktiv)
    • 11. März 2016 13:54
    Ich habe mal eine Frage an alle Bauleiter hier! Ich bin nun seit ca. 2 Jahren als Bauleiter in einem mittleren Unternehmen im Bereich Straßenbau / Tiefbau tätig. Bei uns im Unternehmen ist es üblich, dass die Verantwortung einer Baustelle an den Bauleiter übertragen wird (Ernennung zum verantwortlichen Beauftragten). Im Prinzip ist es dann so, dass der Bauleiter als Privatperson (am Formular ist der Bauleiter als Privatperson, mit Privatanschrift, Sozialversicherungsnummer,... vermerkt) für die Einhaltung aller Gesetze verantwortlich ist!

    Falls es dann zu einem Vergehen kommt, nehme ich mal an, das der Bauleiter als Privatperson vor dem Richter steht. Somit ist es meiner Meinung nach auf alle Fälle notwendig, hierfür eine entsprechende Rechtsschutzversicherung zu haben. Wo ich mir nicht sicher bin, wie es bei der Haftpflichtversicherung ausschaut. Ich habe eine Haushaltsversicherung bei der die Haftpflichtversicherung inkludiert ist. Reicht diese aus, oder gibt es dafür eine spezielle Haftpflichtversicherung? Bzw. welchen Versicherungsschutz habt ihr, damit ihr im Falle bestmöglichst abgesichert seit?
    • Veröffentlicht von: Max (inaktiv)
    • 12. März 2016 10:09
    Man braucht eine spezielle Haftpflichtversicherung, da gibt es einige von. Die zahlen aber nicht bei grob fahrlässig. also am Wochenende immer Hausaufgaben machen.

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