Zum Hauptinhalt springen

Frostfreie Gründung /Frostschürzen

  • Veröffentlicht von Legacy Forum User am 8. Sep. 2005 12:33
  • Neueste Antwort:vor 19 Jahren
Die DIN-1054 schreibt eine frostfreie Gründungstiefe entsprechend vorh. Baugrund (zw. 80 und 150cm) vor. Dort steht aber auch, daß man die Frostsicherheit anders nachweisen könnte. Kennt jemand so einen Nachweis? Muß man bei Kellerniedergängen an der Bodenplatte ebenfalls eine Frostschürze einbauen oder gibt es eine "technische Regel", die das entschärft? Ich habe bei nicht unterkellerten Gebäuden auch schon gesehen, daß die Bodenplatte ganz ohne Frostschürzen ausgeführt wurde. Ist das zulässig und wo steht das dann?

3 Kommentare

Wenden Sie sich an den Administrator, um einen Beitrag/Kommentar zu melden, zu entfernen oder zu ändern.

    • Veröffentlicht von: Thomas Ziegenberg (inaktiv)
    • 10. Sep. 2005 19:42
    hallo kathrin,

    ich weiss, dass im strassenbau eine frostfreie gruendung unter den in din 1054 vorgegebenen tiefen erfolgt. vieleicht helfen dir die planungsvorschriften des strassenbaues weiter.

    (strassenbau a-z)

    viel glueck!

    thomas
    • Veröffentlicht von: MaBo (inaktiv)
    • 12. Sep. 2005 20:44
    Soweit ich mich entsinne muss jede Gründung frostsicher sein. Wenn der Baugrund aus frostsicheren Material (F1-Boden) ist, hat sich das dadurch ja schon erledigt. Als Nachweis gibt es nur die Klassifikation nach DIN 18196 (z. B. GE) mit der man dann die Frostempfindlichkeit festlegen kann(F1, F2 oder F3).

    Bei F2 und F3-Boden muss dann eine entsprechene frostsichere Gründung erfolgen, z. B. durch eine Frostschutzschürze. Die muss dann in Frostfreier Tiefe (z. B. 80cm) angeordnet werden. Die frostsichere Tiefe ergibt sich meist aus regionalen Erfahrungen, allgemein aber >80cm.



    Bei Kellerniedergängen muss ebenfalls die frostsichere Gründungstiefe berücksichtigt werden.
    • Veröffentlicht von: izzy (inaktiv)
    • 15. Sep. 2005 17:17
    Hallo,



    ich bin nun seit einiger zeit in einem Ingenieurbüro für Grundbau und Geotechnik tätig.

    Grundsätzlich ist eine frostsichere Gründung auszuführen, vor allem wenn eine Flachgründung vorgesehen ist. Es ist in jedem fall eine Frostschürze umlaufend um die Bodenplatte herzustellen. Hier sollte man mindestens 80cm veranschlagen, das sollte ausreichen. Was die Frage mit den Kellerräumen angeht, so ist auch dort immer eine frostsichere Gründung auszuführen. Nachweise usw. sind in den betreffenden DIN-Normen zu entnehmen bzw. in den Richtlinien für straßenbau. Die Frostempfindlichkeit verschiedener Böden kann unter anderem durch Laboruntersuchungen von Bodenproben ermittelt werden, dies wird auch in unserem Ingenieurbüro oftmals gemacht. Hier ist auch entscheidend, welche kf-werte der Boden hat, also welche wasserdurchlässigkeit. Dies kann ebenfalls anhand von Bodenproben ermittelt werden.

    Sollten schließlich keine Angaben vorhanden sein, so ist im Zweifelsfall immer eine Frostschürze vorzusehen.



    MfG



Melden Sie sich an, um diesen Beitrag zu kommentieren:

Ähnliche Beiträge

  • Wo findet man Bau-Kalkulatoren in Berlin?

    Hallo zusammen, ich arbeite seit 8 Jahren als Berater und Coach eng mit vielen Bauunternehmen zusammen. Derzeit betreue ich ein paar Unternehmen in de…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von BauAtze92 am 13. Feb. 2024 09:51
  • Bautabellen für Stahlbau und Massivbau

    Guten Tag, kennt jemand eine Bautabelle (frei wie mb-Bemessungstafeln) für Stahlbau und Massivbau? LG

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Finder am 9. Nov. 2023 09:52
  • SUCHE GLASER ISB CAD AB 2012 OHNE VERTRAG

    Suche Glaser issb Casino ab 2012 mit usb dongle, aber ohne Vertrag(Anm. d. Red.: Angebote können hier gepostet oder an info@bauingenieur24.de gesendet…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Roland am 22. Sep. 2023 09:34