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Haftung bei der Fertigteilplanung

  • Veröffentlicht von Legacy Forum User am 31. Okt. 2001 10:21
Hat jemand erfarungen mit Haftungsfragen bei der Fertigteilplanung? Handelt es sich in dem Fall um

eine Leistung gem. HOAI oder vielleich um ein Werkvertrag gem. §631 BGB? Ist der Auftraggeber

zu einer Abnahme der Fertigteilzeichnungen verpflichtet oder liegt die volle Verantwortung

bei dem Planer so daß erst nach Anliefrung bzw.

Montage des Fertigteiles feststellbar ist ob die

Fertigteilplanung, abgesehen von den Baunormen, den Wünschen des Bauunternehmers entspricht?

Kann der Fertigteilwerk im nachinein (z.Bsp. nach mehreren Monaten), ein Schadenerstaz vom Vertigteilplaner verlagen, ohne

dem Fertigteilplaner beim Feststellung der Mehrkosten gelegenheit zu Überprüfung der Sachlage zu geben.

Sind solche leistungen versicherbar? Wo liegen

die Preise für die Fertigteilplanung.

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