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Haftung Mastgründungen: Störungen durch fehlerhafte Statik und LV seitens AG

  • Veröffentlicht von ToniGr (inaktiv) am 17. Juni 2021 09:08
  • Neueste Antwort:vor 3 Jahren
Dies ist mein erster Beitrag hier und ich bin sehr auf die Antworten gespannt! Es geht dabei um den Bau einer Straßenbahnlinie, bei den Mastgründungen sind jedoch wiederholt Probleme aufgetreten. Der AG ließ von einem externen Büro auf der Baugrunderkundung basierende Gründungsstatiken anfertigen. Diese nahmen jedoch pauschal ab einer bestimmten (unzureichenden) Tiefe tragfähigen Untergrund an, weshalb die Masten nicht tragfähig waren.

Ein Teil der Masten musste neu gegründet werden und bei den restlichen kam es zu Verzögerungen. Weiterhin trat bei der ausgeschriebenen Gründungsart ein hydraulischer Grundbruch auf, da bis unter den GW-Spiegel gebohrt wurde (LV konform). Die Ausführung der Gründungen übernahm ein NU des AN.

Nun ist die Frage - hat der AN in irgendeiner Art und Weise für die entstehenden Kosten zu haften? Der Grund für die Störung liegt meiner Meinung nach in der Sphäre des AG, die Statiken wurden wohl nicht ausreichend überprüft und es wurde trotz des bekannten Grundwasserspiegels eine falsche Gründungsart gewählt und ausgeschrieben.

Wie sieht es dabei mit der Nachfragepflicht des AN und einem möglichen Bedenkenhinweis aus? Der AN ist nicht auf Geotechnik oder Statiken spezialisiert, sondern im Tiefbau tätig. Trotzdem gibt es eine verschuldensunabhängige Haftungspflicht des ANs, allerdings auch mehrere Möglichkeiten sich davon zu befreien.

Hier ein kurzer Auszug, den ich zu Bedenkenanzeigen auf derbauleiter.info gefunden habe:

>>> Die verschuldensunabhängige Haftung ist in § 13 Abs. 3, 1. Halbsatz VOB/B ausdrücklich formuliert. Dort heißt es:
"Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnungen des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, haftet der Auftragnehmer (…)"

Der Auftragnehmer ist nicht für den Mangel seines Werks verantwortlich, wenn
  • dieser Mangel auf verbindliche Vorgaben des Auftraggebers oder von diesem gelieferte Stoffe oder Bauteile oder Vorleistungen anderer Unternehmer zurückzuführen ist,
  • der Auftragnehmer seiner Prüfpflicht Genüge getan hat und
  • dem Auftraggeber seine Bedenken mitgeteilt hat.
Ich weiß an dieser Stelle nicht weiter, da ich das erste Mal damit konfrontiert bin. Ich freue mich über jede Meinung und jede Antwort!

3 Kommentare

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    • Veröffentlicht von: Carls (inaktiv)
    • 21. Juni 2021 00:18
    @ToniGr:
    Es sind erstmal beide mit im Boot (AN und AG). Es gilt erstmal folgende Fragen zu klären:
    • Wurden Bieterfragen zur Gründungstiefe gestellt?
    • Wurden Bedenken angezeigt gegen die zu hohe Absetztiefe?
    • Wurde die Baugrundsohle durch einen Baugrundsachverständigen abgenommen? Wenn nein, warum nicht?
    • Wurde mit entsprechender Wasserauflast gebohrt bei einem offensichtlich hoch anstehenden GW-Spiegel? Wenn nein, warum nicht? Ist dies ausgeschrieben gewesen?
    • Wer hat die Ausführungsplanung erstellt, AN oder AG?
    Bedenke bitte die Prüf- und Hinweispflicht des AN. Die pauschale Aussage, dass die ausgeschriebene Gründungsart falsch sei, ist nicht richtig.
    • Veröffentlicht von: HansWurst (inaktiv)
    • 21. Juni 2021 14:24
    @ToniGr:
    Ich bin kein Baurechtsexperte, aber hier meine Meinung zu ein paar Punkten: Zitat "Weiterhin trat bei der ausgeschriebenen Gründungsart ein hydraulischer Grundbruch auf, da bis unter den GW-Spiegel gebohrt wurde (LV konform)".

    Ich gehe davon aus, dass es sich um Bohrpfähle handelt. Diese unter GW herzustellen ist ganz normal. Dazu muss unter Wasserauflast gebohrt werden. Das weiß jede Firma, die Bohrpfähle herstellt.




    Zitat: "Der AN ist nicht auf Geotechnik oder Statiken spezialisiert, sondern im Tiefbau tätig."

    Wenn ein AN etwas ausführt muss er (oder sein SUB) es Mangelfrei erstellen können. Da führt kein Weg dran vorbei.
    • Veröffentlicht von: ToniGr (inaktiv)
    • 22. Juni 2021 13:26
    Vielen Dank an @Carls und @HansWurst für die Antworten! Tatsächlich bin ich Werkstudent und schreibe meine Bachelorarbeit über einen Teil dieser Thematik. Das Ganze ist jedoch extrem undurchsichtig für mich und über meine begrenzten Quellen schwer aufzuarbeiten. Eure Anmerkungen haben mir aber schon sehr weitergeholfen, ich werde mich damit näher auseinandersetzen!

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