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Planfeststellung / UVP

  • Veröffentlicht von Legacy Forum User am 28. Aug. 2007 00:38
  • Neueste Antwort:vor 16 Jahren
Hallo,



kennt sich jemand mit Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens aus? Was sind z. B. zu erwartende Frage- bzw. Aufgabenstellungen? Wo wird es knifflig?



Es geht hier um die Neuerrichtung einer Deponie DK III.



Gruß Tiefbau

8 Kommentare

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    • Veröffentlicht von: Ole (inaktiv)
    • 4. Sep. 2007 15:18
    Hallo Tiefbau,



    in welchem Bundesland bist Du denn, es wäre nicht ganz unwichtig, weil sich die Studien ziemlich unterscheiden können.



    MFG Ole

    • Veröffentlicht von: Straßenbau_K (inaktiv)
    • 4. Sep. 2007 15:40
    Moin,



    m.E. muss nach Umweltprüfungsgesetz ( UVPG ) vorab der Planfestellung klar sein, ob das geplante Objekt umweltverträglich ist oder nicht - also möglichst schon im Stadium der Raumordnung.



    Die Umweltverträglichkeit sollte von einem Fachplaner nachgewiesen sein. Dessen Aussage kann im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens angegriffen werden, er hat dann die Argumente bzw. Nachweise zur Umweltverträglichkeit besser bei der Hand als Du.



    Wobei meistens im Vorfeld das abstimmende Gespräch mit der Naturschutzbehörde gesucht wird.



    Gruß - K.

    • Veröffentlicht von: Tiefbau (inaktiv)
    • 4. Sep. 2007 17:10
    Hallo Ole, hallo K.,



    das ROV ist bereits abgeschlossen. Positiv. Leider. In dem ROV wurde die Umweltverträglichkeit nicht geprüft. Die Überprüfung ist der erste Schritt im Panfeststellungsverfahren. Die Festlegung des Untersuchungsumfangs wird im Rahmen eines Scopingtermins festgelegt.



    Klar sind dort auch die Umweltverbände und Ministerien gefragt. Dennoch will man sich als Betroffener nicht allein auf deren Festlegung verlassen.



    Aus diesem Grund auch meine Frage nach "Knackpunkten" in einer UVP.



    Wie schon geschrieben, geht es um die Neuerrichtung einer Deponie der Klasse III (Sonderabfall, gefährliche Abfälle)



    Gruß Tiefbau

    • Veröffentlicht von: Holz (inaktiv)
    • 25. Sep. 2007 08:51
    Hallo Tiefbau,



    wenn ich das richtig verstehe, bist Du nicht an einer UVP beteiligt, sondern bist Betroffener. Am schwersten haben es UVP-pflichtige Vorhaben zur Zeit mit "geschützten Arten".



    Das Umweltrecht ist zur Zeit in regem Wandel, seit dem 30.04.2007 ist zum Beispiel das Umweltschadensgesetzt in Kraft, wobei das in diesem Fall glaube ich nicht greift, da eine Beeinträchtigung der Umwelt vorliegen muss. Aber das mit den bedrohten Arten (siehe z.B. Waldschlösschenbrücke) greift zur Zeit am besten. Wenn Du etwas vermeiden möchtest, also vielleicht einmal in dieser Richtung recherchieren.



    Grüße Holz

    • Veröffentlicht von: Tiefbau (inaktiv)
    • 26. Sep. 2007 17:49
    Hallo Holz,



    ich bin Betroffener, werde mir aber die Möglichkeit schaffen, um im Rahmen des Scopingtermins auch Beteiligter im UVU zu sein.



    Danke für den Tipp. Werd mich mal mit einem Tierschutzverband in der Region in Verbindung setzen. Mal gucken, was mir das bringt.



    Bin natürlich offen für weitere Tipps.



    Gruß Tiefbau

    • Veröffentlicht von: Stefan (inaktiv)
    • 9. Nov. 2007 11:26
    Hallo,



    in wie weit wurde denn das Gelände voruntersucht?



    Gibt es eine Standortvorauswahl oder geht es ausschließlich um diesen einen Standort?



    Stefan

    • Veröffentlicht von: Tiefbau (inaktiv)
    • 19. Nov. 2007 17:54
    Hallo Stefan,



    ob das Gelände geologisch voruntersucht wurde, kann ich nicht genau sagen, denke aber schon. Wie die Auswertung dieser Untersuchung ausgefallen ist, ist mir leider nicht bekannt. Ich denke aber nicht, dass der Initiator negative Untersuchungsergebnisse veröffentlicht.



    Eine Standortauswahl gab es nicht.



    Gruß Tiefbau.

    • Veröffentlicht von: Holz (inaktiv)
    • 26. Nov. 2007 16:16
    Diese Unterlagen sind im Rahmen der Planfeststellung auszulegen (1 Monat). Solche Dinge können da nicht zurückgehalten werden.



    Gutachten haben natürlich immer einen gewissen Interpretationsspielraum, aber richtig ungeeignete Eigenschaften können nicht als geeignete verkauft werden.



    Gruß

    Holz

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