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Prüfstatiker nötig (Rheinland-Pfalz) ?

  • Veröffentlicht von Udo (inaktiv) am 9. Feb. 2014 18:52
  • Neueste Antwort:vor 3 Jahren
Prüfstatiker bei vereinfachtem Genehmigungsverfahren nötig (Rheinland-Pfalz)?

Hallo, ich brauche mal eine fachkundige Antwort zu folgender Frage: Wir planen zur Zeit einen Bürogebäude-Neubau (2 Stockwerke, ca. 200 qm). Lt. unserem Architekten könnte man den Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren einreichen. Man würde aber trotzdem auf einen Prüfstatiker zurückgreifen müssen. Lt. einem anderen Architekten wird der Prüfstatiker nicht benötigt. Kann mir hier jemand definitv sagen, was stimmt und was nicht?


6 Kommentare

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    • Veröffentlicht von: TWP65 (inaktiv)
    • 12. Feb. 2014 19:04
    Schauen sie einfach in die Landesbauordnung. Es gibt in der Regel einen Kriterienkatalog unter welchen Bedingungen eine Prüfung entfallen kann. Unabhängig davon sind diese Regelungen bezüglich einem möglichen Entfall einer Prüfung der größte Unsinn der jemals eingeführt wurde. Wie das ganze Verfahren zum Entfall einer Prüfung. Wenn ich mir überlegen muss ob ich den Prüfingenieur "sparen" kann, sollte ich mir vielleicht erst einmal überlegen ob ich überhaupt bauen sollte.
    • Veröffentlicht von: Jens70 (inaktiv)
    • 13. Feb. 2014 13:03
    Siehe §66 LBO Rheinland-Pfalz: Du brauchst einen Statiker der in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen ist, dann muß das Bauwerk nicht geprüft werden. Ich sehe das aber ebenso wie der Kollege vor mir, möchte aber die gestellte Frage beantworten. Deshalb empfehle ich aber nicht den Gang zum Prüfstatiker sondern einen guten Tragwerksplaner der öfter mal auf dem Bau ist als ein Prüfstatiker.

    Manche Tragwerksplaner ruhen sich etwas auf den "gefälligen" Prüfungen des Prüfingenieurs aus und schauen dann zu selten selbst auf der Baustelle nach. Wenn der Tragwerksplaner öfter auf der Baustelle ist wird auf Änderungen (und die passieren immer) eher reagiert und damit unnötiger Zeitverzug vorgebeugt.
    • Veröffentlicht von: IB CS (inaktiv)
    • 22. Jan. 2019 10:21
    Grundsätzlich bei Gebäuden: ab OK-FFB 7 m (Fussboden) des letzten Geschosses, das ein Aufenthaltsraum ist, benötigt man einen Prüfingenieur! Ab Gebäudeklasse 3 (bis 7 m OK-FB) GKL 4 (bis 13 m OK-FB) oder aber auch, falls unter 7 m liegt, jedoch eine Tiefgarage von mehr als 200 m² geplant ist, wird ebenfalls ein Prüfingenieur amtseitig angeordnet.
    • Veröffentlicht von: emmerich1304 (inaktiv)
    • 19. Jan. 2021 16:28
    Was ein Wahnsinn. Für einen Storchenmast von 12 Metern Höhe benötigen wir einen Statiker und eine Prüfstatik, Kosten mindestens 2.500 €. Gesamt mit Allem trotz Eigenleistung ca. 8.000 €. Da vergeht einem die Lust, sich für die Natur zu engagieren.
    • Veröffentlicht von: statiker (inaktiv)
    • 21. Jan. 2021 14:04
    @emmerich1304:
    Das ist wirklich ein Wahnsinn. Wenn Sie gleichzeitig eine Verbindung zu dem Thema Gehalt Bauingenieure herstellen, das hier gerade diskutiert wird, dann frage ich mich, wo bleibt das ganze Geld?Was wäre denn Ihr Wunsch bzw. Forderung? Dass es noch günstiger werden soll? Oder Sie den Mast ohne Statik bauen dürften? Wer übernimmt die Haftung, wenn der 12 m hohe Mast jemanden auf den Kopf fällt? Ein Ehrenamtlicher Statiker, das wäre doch was. Ich bin der Meinung, dass der Preis für eine geprüfte Statik in Ordnung ist, sogar relativ günstig. Müssen Sie das aus eigener Tasche bezahlen?
    • Veröffentlicht von: Chris (inaktiv)
    • 23. Jan. 2021 22:59
    @emmerich1304 und statiker:
    Ohne individuell berechneter Statik. Ja. Storchenmast 12 Meter aus dem "Katalog", quasi Fließband. Von mir aus angepasst an den Baugrund. 1x bei steifen und 1x auf lockerem Boden berechnet und geprüft und auf diese Pläne kann jeder zugreifen. Wer dann glaubt, man kann die Statik billiger berechnen, sodass die Ausführung günstiger ausfällt, als die Planungskosten. Klar. Wobei bei einem 12 Meter-Mast?

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