Zum Hauptinhalt springen

Verschnitt Mattenstahl - Abrechnung

  • Veröffentlicht von Prüffuchs (inaktiv) am 30. Juli 2013 08:27
  • Neueste Antwort:vor 10 Jahren
Hier die Frage: Wie sind die Details zur Abrechnung Verschnitt über 10 % bei Mattenstahl zu handhaben?

Die Einzelheiten: Ein Bauunternehmer listet je Bewehrungsplan die brutto und netto Stahlmenge auf. Überschreitungen von über 110% stellt er je Bewehrungsplan gesondert in Rechnung. Ebenso bezieht er Unterstützungskörbe in die 110 % Verschnittregelung ein. Dabei listet er jeweils die Verpackungseinheiten (10 Stück) auf, wenn er nur 3 Stük braucht rechnet er 9,7 Stück ab, die 0,3 Stück wären dann die 10 % eínzukalkulierender Verschnitt. Eine Vergütung für den Schrottwert rechnet er nicht gegen.

Muss die Bewertung nicht über die Gesamtmattenmenge erfolgen, oder ist eine Betrachtung je Bewehrungsplan o.k.? Es kommen dabei unterschiedliche Ergebnisse raus. Muss der Bauunternehmer nicht selbst mitdenken, und den Verschnitt von einer 3/4 Matte für ein später zu armierendes Bauteil verwenden, oder muss ihm vom Statiker vorgegeben werden, dass er den Rest der Matte für Bauteil XY verwenden muss?

Gilt die Regelung auch für Unterstützungskörbe, und ist die Unterschreitung einer Verpackungseinheit gleichzusetzen mit einem Verschnitt? Muss der Schrottwert des Stahles gegengerechnet, bzw. der Verschnitt dem AG übergeben werden? Ich konnte bisher in gängiger Literatur keine Auskunft zu diesen Fragen finden, und hoffe mir hilft hier jemand weiter, eventuell mit Verweis auf Literatur.
Vielen Dank.

6 Kommentare

Wenden Sie sich an den Administrator, um einen Beitrag/Kommentar zu melden, zu entfernen oder zu ändern.

    • Veröffentlicht von: Julius (inaktiv)
    • 30. Juli 2013 13:55
    Hallo Prüffuchs,
    ein Jurist würde sicher sagen, dass es drauf an kommt. Warum ändert sich der Verschnitt des AN? Baut er nach Plänen die seine Kalkulationsgrundlage waren? Woher stammt eine 110% Verschnittregelung? Solange die Ursache für den Mehrverschnitt unklar ist, handelt der AN richtig: Er dokumentiert! Was die Verwendung von Verschnittmaterial betrifft wäre ich vorsichtig.

    Hier ist die Frage welchen Wert die Weiterverwendung hat. Hat er in seiner Kalkulation grundsätzlich nicht geplant Verschnitt weiterzuverwenden, ist das erstmal ein Fakt. Die Entscheidung hierrüber unterliegt grundsätzlich alleine dem AN. Nach VOB/B könnte der AG die Weiterverarbeitung anordnen (Folge Mehrkosten aus Koordinationsmehraufwand, zwischenlagern und umräumen von Material etc.)

    Gruß, Julius
    • Veröffentlicht von: Magnus (inaktiv)
    • 30. Juli 2013 22:52
    Die Stahlmenge wird auf der Stahlliste ausgewiesen. Die dort angegebene Menge wird bezahlt. Wenn man Restmatten auf anderen Plänen ebenfalls verwenden will, muss das auf dem Plan angegeben werden. Würde ich eher von absehen.
    • Veröffentlicht von: Prüffuchs (inaktiv)
    • 31. Juli 2013 07:31
    Hallo Julius,
    danke für die Antwort. Die 110 % Regelung stammt aus der VOB/C DIN 18331 und steht dort seit 2006. Die Ursache des Verschnittes ist ganz klar die Bewehrungsplanung des Tragwerkplaners. Mir geht es allein um die Auslegung der Regelung. Wenn ich in VOB/C Kommentare reinschaue, dann steht dort dazu nicht mehr drin als in der VOB/C selbst. Wahrscheinlich ist die Regelung noch zu neu und es gibt noch keine Urteile.
    • Veröffentlicht von: bauinghel (inaktiv)
    • 3. Aug. 2013 12:15
    Hallo Prüffuchs,
    ich hatte vor kurzem genau das gleiche Problem, allerdings ohne die Unterstützungskörbe. Auch ich habe keine Urteile, VOB-Kommentare o.ä. gefunden. Erstmal bin ich (AG-Seite), und meine Kollegen im Projekt, der Meinung dass die Grundmenge die LV-Position sein muß, denn so wird kalkuliert. So hat bei uns auch der Unternehmer vorgetragen.

    Bei der Bewertung/Verwertung des Verschnittes wird es schwieriger. Üblicherweise wird nur die einzubauende Menge je Plan auf die Baustelle geliefert. Geschnitten wird beim Biegebetrieb. Da bei uns (öffentlicher AG) die Preisbestandteile bekannt waren, habe wir uns entschlossen für den Verschnitt nur den Materialpreis zu vergüten. Es wird ja nichts verlegt! Der Schrotterlös würde dann beim Unternehmer verbleiben. Denn für den Schrott gibts ja nun gar keine Abrechnungsregelung. Und bei wem fällt der an? Beim Biegebetrieb? Dieser Streitpunkt wurde bei uns, zusammen mit anderen, in einer pauschalen Verhandlung außergerichtlich beigelegt.

    Schlimm finde ich, das dieses Problem überhaupt entsteht, denn es liegt an billigen Konstrukteuren, oft ausserhalb Deutschlands arbeitend. Es gehört eigentlich zum Auftrag der Konstrukteure zu optimieren. In meinem Fall waren die Matten Wandbewehrung. Durch Listenmatten wäre das Problem entfallen. Und die waren sogar ausgeschrieben! Obwohl die Bewehrungspläne nicht vorlagen!

    Klassischer Fall von billig billig Statiker und Konstrukteur kommen den Bauherren am Ende teuer zu stehen.

    MfG Hel
    • Veröffentlicht von: Prüffuchs (inaktiv)
    • 5. Aug. 2013 17:09
    Hallo bauinghel,
    bezüglich ausländischer Billigstatiker kann ich Dich beruhigen, bei uns war es das örtliche Tragwerksplanungsbüro. Die Vergütung mit nur dem Materialpreis ist ein guter Denkanstoß. Da hatte ich bisher immer die fixe Meinung, gesondert gerechnet bedeutet zusätzlich zur Masse aufaddiert. Aber das muss es ja gar nicht heißen. Vielen Dank für die Anregung.
    Gruß Prüffuchs
    • Veröffentlicht von: Peter (inaktiv)
    • 16. Okt. 2013 18:43
    Vergütung des kompletten Verschnitts?
    Wie versteht Ihr das: Wenn der Verschnitt die 10 % überschreitet, darf dann die komplette Verschnitt-Menge berechnet werden oder nur die Differnez zu 110 %? Das ist auch in Bezug darauf relevant, ob die +10 % für jedes Bauteil gesondert gelten oder auf die gesamte Leistungsposition.

Melden Sie sich an, um diesen Beitrag zu kommentieren:

Ähnliche Beiträge

  • Verkehrssicherung in Schleswig- Holstein

    Guten Abend zusammen,ich habe eine Frage in die Runde. Ich suche Verkehrssicherungsfirmen, die im Raum Ostholstein (Plön, Eutin, Oldenburg, Neumünster…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Andreas Albrecht am 20. März 2024 10:04
  • Leistungsverzeichnisse LPH6

    Guten Tag, ich biete freiberuflich die Erstellung von Leistungsverzeichnissen (Wohnungsneubau) an und suche hier auf diesem Weg den Kontakt zu anderen…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Gregor Wagner am 30. Jan. 2024 12:45
  • Digitalisierung im Tiefbau

    Was wäre der beste Grund, um eine digitale Software für die Projektverwaltung einzuführen? Echtzeit-Kostenkontrolle. Automatisierte Berichterstattung…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Umfrage zur Digitalisierung im Tiefbau am 18. Dez. 2023 09:09