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Visitenkarte: B.Eng. oder Ing.? Was ist zulässig?

  • Veröffentlicht von Max (inaktiv) am 8. Dez. 2016 01:12
  • Neueste Antwort:vor 3 Jahren
Ein neuer Kollege hat den Grad B.Eng. und zusätzlich steht auf seiner Graduierungsurkunde, dass er die Berufsbezeichnung Ingenieur führen darf. In meinem Büro führen wir auf unseren Visitenkarten und in der Signatur unseren Dipl.-Ing. alle vor dem Namen, also: Dipl.-Ing. Max Mustermann.

Mir ist ein einheitliches Bild in der Außendarstellung sehr wichtig und ich bin da sehr detailverliebt und möchte daher vermeiden, dass der neue Kollege eine Visitenkarte und Signatur mit Max Mustermann B.Eng. verwendet. Dipl.-Ing. darf er sich nicht nennen, aber Ingenieur, deswegen meine Idee: Statt des B.Eng. hinter dem Namen schreiben wir ihn als Ing. Max Mustermann.

Also quasi statt des akademischen Grades hinter dem Namen setzen wir die verliehene Berufsbezeichnung in abgekürzter Form vor den Namen. Ist das so zulässig? Mir fällt nichts ein was da dagegen sprechen sollte, aber vielleicht weiß ja jemand von euch mehr?

13 Kommentare

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    • Veröffentlicht von: Baumann (inaktiv)
    • 10. Dez. 2016 17:29
    Schlechte Idee, der junge Kollege wird dann als Rentner interpretiert, der seinerzeit keine Diplomarbeit abgeliefert hat, weil "nur" die Ingenieurschule besucht. Also besser mit der Zeit gehen und die neuen akademischen Bezeichnungen verwenden. Evtl. dann wieder vor den Namen setzten und es sieht wieder richtig aus.
    • Veröffentlicht von: Holger (inaktiv)
    • 12. Dez. 2016 11:21
    @Max:
    Eventuell können Sie das so schreiben: Ing. (M.Eng.) Max Mustermann
    • Veröffentlicht von: Tobias (inaktiv)
    • 12. Dez. 2016 13:37
    Die korrekte Bezeichnung lautet Max Mustermann, B.Eng. Mit anderen Schreibweisen macht ihr Euch unter Kollegen lächerlich.
    • Veröffentlicht von: Skaath (inaktiv)
    • 12. Dez. 2016 16:57
    Kann mich Tobias nur anschließen. Alles andere wirft einfach ein schlechtes Licht auf Euch.
    • Veröffentlicht von: Susi (inaktiv)
    • 12. Dez. 2016 17:22
    Die Bezeichnung kommt hinter den Namen, wie bereits Tobias geschrieben hat. Wenn schon detailverliebt, dann richtig!
    • Veröffentlicht von: M.Eng. (inaktiv)
    • 13. Dez. 2016 09:33
    Wo ist denn das Problem?Das sind halt die neuen Titel, ich habe es bei mir so Max Mustermann, M. Eng., aber auch M. Eng. Max Mustermann ist ok. Man muss mit der Zeit gehen, und irgendwann gibt es vielleicht gar kein Dipl.-Ing mehr, wer weiß. Es ist in meinen Augen auch egal was da steht, Hauptsache man arbeitet vernünftig.
    • Veröffentlicht von: MM (inaktiv)
    • 12. Juni 2018 23:45
    Also wenn dann Ing. Max Mustermann, M.Eng. oder B.Eng. Alles andere ist falsch. Und man kann den Ing. auch weglassen.
    • Veröffentlicht von: Herbert (inaktiv)
    • 9. Okt. 2018 11:48
    Eine sehr gute Idee vom Verfasser. Gerade durch die Generalisierung der neuen akademischen Grade bspw. B.Sc., M.Sc. wird nicht mehr sichtbar, ob der Absolvent ein Ingenieurstudium, Biologiestudium oder BWL-Studium aufgenommen hat. Die Berufsbezeichnung Ing. vor dem Namen stellt somit eine gute Alternative dar.
    • Veröffentlicht von: Peter (inaktiv)
    • 5. Okt. 2020 17:57
    Ing. Max Mustermann, B.Eng.
    oder
    Max Mustermann, B.Eng.
    Bauingenieur
    • Veröffentlicht von: Basfeld (inaktiv)
    • 15. Okt. 2020 10:51
    Ganz einfach, man kann der Schreibweise M.Sc. aus dem Weg gehen, indem man sich promoviert. Dann darf man sich auch wieder Dr.-Ing. nennen.
    • Veröffentlicht von: 310121 (inaktiv)
    • 3. Feb. 2021 15:14
    Ich bin demnächst mit dem Bauingenieurstudium (Bachelor, NRW) fertig und möchte mich erkundigen, ob ich mich nach dem Studium tatsächlich Bauingenieur nennen darf!? Diese Fragestellung liegt daran, dass unsere Uni den Titel B.Sc. verleiht. Im Zeugnis steht jedoch nicht, dass ich mich Bauingenieur nennen darf. Dürfte ich z. B. auf einer Visitenkarte "Bauingenieur Max Mustermann" schreiben oder "Bauingenieur Max Mustermann, B.Sc."? Muss dahinter auch noch (FH) stehen?
    • Veröffentlicht von: Daniel (inaktiv)
    • 8. Feb. 2021 16:48
    @310121:
    Ingenieur darf er sich nennen. Siehe "Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung ,,Ingenieur/Ingenieurin“ (Ingenieurgesetz - IngG)", Quelle:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2720070525140950967

    Allerdings würde ich auch, wie Peter, die Formulierung

    Max Mustermann, B.Sc.
    Bauingenieur

    wählen.
    • Veröffentlicht von: Horschti (inaktiv)
    • 11. Feb. 2021 12:11
    @310121:
    Du darfst dich Bauingenieur nennen, wenn das Studium die Anforderungen des Ingenieurgesetzes deines Bundeslandes erfüllt. Eine explizite Nennung auf dem Zeugnis ist meines Wissens nach nicht notwendig.

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