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Zulässige Bohrlochtiefe in Weiße Wanne?

  • Veröffentlicht von Enrico (inaktiv) am 11. Jan. 2012 22:04
  • Neueste Antwort:vor 12 Jahren
Hallo,

eine Frage, auf die ich keine eindeutige Antwort habe. Auf der Bodenplatte (d=25cm) einer "Weißen Wanne" wurden Bohrungen zur Befestigung von Schalungsstützen hergestellt. Die Löcher sind bis zu 12cm tief. Diese wurden vom Bauunternehmen nicht geschlossen und teilweise mit Innenwänden übermauert. Nun gibt es die Streitfrage: Müssen die Löcher geschlossen werden oder nicht?

MEINE ARGUMENTATION: Laut WU-Richtlinie ist eine Mindestdicke von 25cm vorgeschrieben. Ich lege das so aus, dass die Mindestdicke an jeder Stelle einzuhalten ist. Im Bohrloch habe ich nur noch eine Bodenplattenstärke von 13cm.

ARGUMENTATION BAUUNTERNEHMEN: Die Mindeststärke gilt nicht für die wenigen punktuellen Schwächungen durch Bohrungen.

Ich kenne leider keine Fachinformation, die dieses Streitthema behandelt. Wie seht Ihr die Sache?

Gruß Enrico

2 Kommentare

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    • Veröffentlicht von: Tom (inaktiv)
    • 13. Jan. 2012 16:26
    Ich habe Weiße Wannen bisher nur in Zusammenarbeit mit der Firma Zementol hergestellt, und diese war immer SEHR rigide, was Schwächungen der Struktur anging. Mit anderen Worten: Jede Schwächung war ausnahmslos verboten, sofern von der Firma Zementol keine entsprechende Vorsichtsmaßnahme vorgesehen wurde. Dies macht auch Sinn, da Wasser (im Gegensatz etwa zu Erdreich) keine Gewölbewirkung aufbaut und auch durch kleinste Õffnungen eindringt.

    Meiner Meinung nach hätten die Bohrlöcher von der Firma, die für die Dichtarbeiten zuständig ist, verpresst werden müssen. Diese Aussage kann ich allerdings nur mit meinem Hausverstand belegen, mit entsprechenden Hinweisen in der Fachliteratur kann ich leider nicht dienen.
    • Veröffentlicht von: T. Quendt (inaktiv)
    • 17. Jan. 2012 13:40
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Tatsache ist, daß mit einer Verringerung des Betonquerschnitts die Anzahl durchgehender Kapillarporen steigt. In Kapillarporen kann Wasser entgegen der Schwerkraft aufsteigen und den Beton mit Wasser füllen. Daher ist in den nationalen Richtlinien für WU-Bauwerke ein Mindest-Betonquerschnitt gefordert.

    Bohrlöcher, auch mit nur geringer Tiefe, müssen auf jeden Fall mir Kunstharzen (z.B. Epoxidharzen) verschlossen werden, um eine zuverlässige Bauwerksabdichtung mit WU-Beton/Weiße Wanne zu realisieren.

    Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    ZEMENTOL-Gruppe
    Thorsten Quendt

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