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Bei der Abwicklung während und bei Abrechnung nach Beendigung des Bauvorhabens stellen sich für den
Bauunternehmer stets die gleichen Fragen. Nur wer bereits bei Vertragsschluss die Weichen gestellt hat und
wem die vertraglichen Leistungspflicht bis ins Detail bekannt ist, kann seine Vergütung richtig berechnen.
Mehr noch: Er kann bereits bei der Abwicklung des Bauvorhabens dafür Sorge tragen, dass sein Vergütungspotenzial
auch ausgeschöpft wird.
Geld kann man bei Nachtragsverhandlungen ebenso sichern wie bei Verhandlungen über Schlusszahlungsvereinbarungen.
Die entscheidende Weichenstellung über Gewinn oder Verlust von Vergütung erfolgt jedoch
vorher: Wer in der Lage ist, bei Angebotserstellung und Vertragsverhandlung seine Position klar zu definieren,
für den ist die Abrechenbarkeit der Vergütung nachher die logische Folge.
Wir schärfen Ihren Blick für Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam
die Chancen und Risiken bei Angebotsabgabe und Vertragsschluss. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen über berechtigte Vergütungsansprüche durch
Nachträge aus geänderten / zusätzlichen Leistungen oder aus Behinderungen der Ausführung. Nachtragsrelevant
ist jedoch auf erster Ebene immer der Vergleich zum im Grundvertrag vereinbarten Bausoll. |