Zum Hauptinhalt springen

Als Werkstudent im Bauwesen: Welche Regeln für den beruflichen Früheinstieg gelten

Verfasst von: Maria Lengemann
Veröffentlicht am: 6. März 2024
Kategorie:

Eine Tätigkeit als Werkstudent vermittelt neben dem Studium praktische Erfahrungen und ermöglicht es, das bereits Gelernte direkt in der Praxis anzuwenden. Werkstudentenstellen sind für verschiedene Studiengänge verfügbar, darunter auch im Bauingenieurwesen. Werkstudenten verdienen neben dem Studium Geld, doch ist das nicht unbegrenzt möglich. Hier gelten bestimmte Regelungen.

Werkstudent
Vollzeitstudierende können bis zu 20 Stunden als Werkstudenten arbeiten.
Foto: Andrea Piacquadio / Pexels

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Werkstudent

Wer eine Werkstudentenstelle im Bauwesen sucht, muss ein Studium im Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Studienrichtung, wie Architektur oder Baumanagement, nachweisen. Konkrete Voraussetzung für die Tätigkeit als Werkstudent im Bauwesen ist eine Immatrikulation in Vollzeit an einer Hochschule.

Während eines Urlaubssemesters ist die Tätigkeit ausgeschlossen. Zudem dürfen Werkstudenten noch nicht über einen Studienabschluss in dem jeweiligen Studienfach verfügen.

Die Tätigkeit als Werkstudent kann in einem fachlichen Zusammenhang zum Studiengang stehen, doch ist das nicht zwingend notwendig. Werkstudenten im Bauwesen können in einem Bauunternehmen arbeiten, beispielsweise in der Bauleitung. Wer als Werkstudent eine Tätigkeit in der Bauleitung anstrebt, sollte einige Soft Skills mitbringen, darunter:

  • Teamfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • lösungsorientiertes Arbeiten
  • Problemlösungskompetenz

Regelungen für die Tätigkeit als Werkstudent

Die Tätigkeit als Werkstudent ist nicht mit einem Praktikum gleichzusetzen, auch wenn Werkstudenten in der Praxis tätig sind und praktische Erfahrungen sammeln. Werkstudenten arbeiten im operativen Geschäft, werden entsprechend entlohnt und tragen alle Verpflichtungen und Verantwortungen als Arbeitnehmer.

Werkstudenten dürfen nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Die Tätigkeit kann als Minijob, Midijob, Aushilfsjob oder kurzfristige Beschäftigung ausgeübt werden. Eine regelmäßige Beschäftigung ist für Werkstudenten möglich. Während der vorlesungsfreien Zeit dürfen Werkstudenten auch bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten.

Eine Werkstudentenstelle im Bauwesen sollte fachliche Nähe zum Studium bieten. Die Tätigkeit muss dabei nicht in der Bauleitung erfolgen. Sie kann beispielsweise auch in der Konstruktion oder Baubetreuung ausgeübt werden. Die Tätigkeit sollte das Erreichen des Ausbildungsziels fördern und fachliche Kenntnisse vermitteln. Der Arbeitgeber kann Werkstudenten auch bei der Suche nach einem Thema für die Bachelor- oder Masterarbeit unterstützen.

Werkstudenten erhalten einen Arbeitsvertrag und haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der seit Januar 2024 bei 12,41 Euro brutto pro Stunde liegt.

Urlaubsanspruch von Werkstudenten

Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viele Urlaubstage einem Werkstudenten im Bauwesen zustehen, hängt von der Menge an Arbeitstagen ab, die er oder sie tätig ist. Für Werkstudenten gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte.

Bei nur einem Arbeitstag in der Woche liegt der Urlaubsanspruch bei vier Arbeitstagen im Jahr. Er kann sich auf bis zu 20 Urlaubstage erstrecken, wenn der Werkstudent an fünf Arbeitstagen pro Woche arbeitet. Der volle Urlaubsanspruch greift erst nach einer Tätigkeit von sechs Monaten im Unternehmen.

Inhalt von Arbeitsverträgen für Werkstudenten

Der Arbeitsvertrag enthält Angaben über die ausgeübte Tätigkeit des Werkstudenten. Im Bauwesen kann das beispielsweise eine Tätigkeit in der Bauleitung sein. Im Arbeitsvertrag sind die Rechte und Pflichten des Werkstudenten festgelegt.

Darüber hinaus muss der Arbeitsvertrag weitere Angaben enthalten:

  • wöchentliche Arbeitszeit, beispielsweise 20 Stunden
  • Angaben zu Ausnahmen bei der Arbeitszeit in den Semesterferien
  • Stundenlohn
  • Kündigungsfrist

Sozialversicherung bei Werkstudenten

Werkstudenten müssen Lohnsteuer und bei Kirchenzugehörigkeit auch Kirchensteuer zahlen. Nicht immer sind Werkstudenten und deren Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. So können Werkstudenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr in einer Familienversicherung mitversichert sein.

Bei bereits verheirateten Werkstudenten ist die Familienversicherung über den Ehepartner möglich. Die studentische Pflichtversicherung gilt nur für Werkstudenten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr und bis zum Abschluss des 14. Semesters.

Damit sich Werkstudenten in der Familienversicherung der Eltern oder des Ehepartners mitversichern können, darf ihr monatliches Gesamteinkommen nicht mehr als 553,33 Euro betragen. Bei einem höheren monatlichen Einkommen müssen Werkstudenten ihre Krankenversicherung selbst tragen.

Werkstudenten mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 538 Euro brutto müssen auch in die Rentenversicherung einzahlen. Die genauen Beiträge zur Rentenversicherung sind abhängig vom Einkommen.

Tipp: Werkstudenten, die selbst Beiträge zur Krankenversicherung leisten müssen, können sich in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung versichern. Mit Stand 2024 liegt der monatliche Mitgliedsbeitrag bei ca. 83 Euro.

Werkstudentenstelle im Bauwesen finden

Werkstudenten auf der Suche nach einer Werkstudentenstelle im Bauwesen können zahlreiche Online-Jobbörsen nutzen und sich auf entsprechende Stellenanzeigen bewerben. Es ist auch möglich, sich bei Bauunternehmen direkt zu bewerben. Auch über Social Media sind mitunter Stellenausschreibungen zu finden.

Gern gesehen sind bei vielen Bauunternehmen Initiativbewerbungen. Vor einer Initiativbewerbung ist es sinnvoll, im entsprechenden Unternehmen anzurufen und nachzufragen, ob eine Tätigkeit als Werkstudent möglich ist. Im Bewerbungsschreiben können sich Bewerber dann auf das Telefongespräch beziehen.

Bewerbung für die Tätigkeit als Werkstudent

Wer eine Tätigkeit als Werkstudent im Bauwesen anstrebt, sollte seine Bewerbung bereits drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Eintrittstermin im Unternehmen absenden.

Im Bewerbungsschreiben dürfen Informationen über die Studienrichtung, relevante Themen beim Studium und die Motivation für die Bewerbung nicht fehlen. Ratsam ist es, sich vorab genau über das jeweilige Unternehmen und dessen Bauprojekte zu informieren.