Bauindustrie vs. Rechnungshof: Streit um Finanzierung von Bundesfernstraßen
# 09.06.2017
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie begrüßt Einigung zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr. Geschäftsführer sieht öffentliche Hand durch Trennung von Planung und Bau überfordert. Kritik an Finanzierungskonzepten unter privater Beteiligung zurückgewiesen
Große Koalition beschließt Infrastrukturgesellschaft Verkehr
"Endlich ist der Weg frei!" Mit diesen sinnbildlich passenden Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Michael Knipper, die Einigung der Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr auf Bundesebene.
Der gefundene Kompromiss werde von der Bauindustrie unterstützt, heißt es vom Hauptverband, wobei wichtig sei, dass die Zweckbindung der Mauteinnahmen für Ausbau und Erhalt der Bundesfernstraßen auch mit der Gesellschaft erhalten bleibe.
Nutzerfinanzierung für Bauindustrie alternativlos
Mit letzterer Forderung reagiert der Hauptverband auf einen Vorschlag des Bundesrechnungshofes, die Infrastrukturgesellschaft Verkehr allgemein aus Haushaltsmitteln zu finanzieren. "Das lehnen wir ab", stellt Knipper klar. Um eine Akzeptanz der angestrebten Nutzerfinanzierung zu gewährleisten, müsse "ein hohes Investitionsniveau langfristig gesichert werden, unabhängig von wechselnden Regierungsmehrheiten und jährlichen Etat-Beratungen."
Infrastrukturgesellschaft darf Maut nicht direkt einnehmen
Letztlich geht es dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie um die Frage, wer über den Einsatz der durch die beschlossene Pkw-Vignette in Zukunft steigenden Mauteinnahmen bestimmen darf. Aufgrund umsatzsteuerrechtlicher Probleme und drohender Mehrbelastungen für den Straßennutzer kann die neue Infrastrukturgesellschaft selbst nicht als Mautgläubigerin auftreten.
Bundesrechnungshof für klare Grenzen der ÖPP-Finanzierung
Während Knipper der öffentlichen Hand attestiert, die strikte Trennung von Planen und Bauen sowie Kleinstvergaben nicht mehr zu beherrschen und dementsprechend für mehr privaten Einfluss plädiert, wünscht sich der Bundesrechnungshof eine Begrenzung desselben.