Zum Hauptinhalt springen

Bauüberwachung: Grundsatzurteil zur Aufsicht und Kontrolle entlastet planende Berufe

Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon
Veröffentlicht am: 14. Sep. 2022
Kategorie:

# 15.09.2022

OLG Karlsruhe legt Grenzen der planerischen Aufsichtspflichten in Leistungsphase 8 fest. Mangelhafte Ausführung und Baustoffqualität führten zu gerichtlicher Auseinandersetzung. Starke Auswirkung für die Praxis zu erwarten

Mängel werfen schnell Frage der Bauüberwachung auf

Müssen Planende in der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) sämtliche handwerklichen Tätigkeiten beaufsichtigen und prüfen? Das OLG Karlsruhe sagt: Nein. Foto: Rainer Sturm / Pixelio
Müssen Planende in der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) sämtliche handwerklichen Tätigkeiten beaufsichtigen und prüfen? Das OLG Karlsruhe sagt: Nein. Foto: Rainer Sturm / Pixelio

Immer wieder wird über die Frage gestritten, wie fachlich intensiv und wie häufig die Bauüberwachung vor Ort auf der Baustelle sein muss. Der Streit beginnt spätestens, wenn Mängel aufgetreten sind. Dann wird gern argumentiert, dass eine unzureichende Bauüberwachung den Mangel erst ermöglicht hat.

Fest steht: Sind mehrere Handwerker auf einer Baustelle tätig, ist ein Architekt bzw. Planer selbst bei dauernder Anwesenheit auf der Baustelle nicht in der Lage, jeden Einzelnen ständig zu kontrollieren.

Die geschuldeten Kontrollen sind daher per se nicht geeignet, Ausführungsfehler vollständig zu vermeiden bzw. zu entdecken. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Grundsatzurteil zu den Pflichten in der Leistungsphase 8 klargestellt und die planenden Berufe entlastet.


Der konkrete Fall: Erhebliche Mängel bei Fliesenarbeiten

Im konkreten Fall hatte ein Architekt für die Modernisierung der Fliesen in einem Bad mit Saunabetrieb große Flächen säurebeständiger Fliesen auf einer darunter angeordneten Feuchtigkeitsabdichtung geplant, ausgeschrieben und letztlich überwacht.


OLG würdigt Umstände bei der Bauüberwachung

Im Ergebnis mussten die Fliesen in Teilbereichen neu eingebaut werden. Dafür wollte der Auftraggeber den Architekten schadenersatzpflichtig machen.

Das OLG hat das abgelehnt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2021, Az. 4 U 199/20, rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 29.06.2022, Az. VII ZR 63/22) und zu den beiden "kritischen Punkten" Prüfung der Baustoffqualität und Prüfung der Ausführungsqualität wichtige Grundsätze vorgegeben.


1. Abdichtung – Prüfung der Ausführungsqualität

Ein Bauüberwacher kann unmöglich alle Arbeiten auf der Baustelle in Hinsicht auf die Qualität der handwerklichen Ausführung überprüfen. Das OLG führte dazu unter anderem Folgendes aus:

  • a) Eine ständige Kontrolle der Handwerker während der Ausführung dieser Arbeiten war dem Bauüberwacher nicht zumutbar, denn die ständige Anwesenheit des Architekten auf der Baustelle kann nicht gefordert werden.
  • b) Selbst die dauernde Anwesenheit auf der Baustelle während der Verlegung der Fliesen wäre nicht geeignet gewesen, bei mehreren gleichzeitig arbeitenden Handwerkern jeden Einzelnen ständig zu kontrollieren.
  • c) Die von der Bauüberwachung geschuldeten Kontrollen sind daher per se nicht geeignet, Verlegefehler vollständig zu vermeiden bzw. typischerweise vollumfänglich zu entdecken.
Die Richter gingen noch weiter ins Detail und stellten außerdem fest:

  • d) Die Bauüberwachung war nicht verpflichtet, die Ausführung der Abdichtung unter den Fliesen (Verlegedicke des Abdichtungsmaterials) durch eigene Messungen zu überprüfen.
  • e) Eine optische Überwachung während der Verlegung der Fliesen und eine Plausibilitätskontrolle anhand des Materialverbrauchs (Abdichtung) sind als zerstörungsfreie Kontrolle ausreichend. Kontrollen der Abdichtung durch spezielle Messungen mit eigenen Messgeräten sind gesondert zu beauftragen. Das war hier aber nicht geschehen.
  • f) Werden Fliesen fehlerhaft verlegt, weil an einigen Stellen zu wenig Abdichtungsmaterial verwendet wird, handelt es sich nicht um einen Mangel, der typischerweise bei Erfüllung der Bauüberwachungsverpflichtung entdeckt werden muss.


2. Fliesenqualität – Prüfung der Baustoffqualität

Nach dem Produktdatenblatt, das der Fliesenleger vorgelegt hatte, waren die ausgewählten Fliesen säurebeständig. Der Architekt hatte sich auf diese Qualitätsangabe im Rahmen seiner Überwachung verlassen.


Rechtskräftiges Urteil für Bauüberwachung sehr bedeutsam

Das OLG hat eindrucksvoll und praxisnah klargestellt, dass in der Leistungsphase 8 nicht alle Handwerker und auch nicht alle Arbeiten auf der Baustelle überwacht werden können. Damit werden die fachlichen Erwartungen an die Bauüberwachung wieder auf angemessene "Fundamente" gestellt.



QUELLEN UND VERWEISE:

Bauüberwachung: Erleichterte Abschlagsrechnungen für Leistungsphase 8
Brandschutz - Bauüberwachung und Qualitätssicherung (Weiterbildungsveranstaltung)
Planungsbüro professionell (PBP)