Bayerischer Landtag beruft Baurechtsanwalt Günther Schalk zum Verfassungsrichter
UBB-Chefredakteur wird im März vereidigt
Der bayerische Landtag hat Günther Schalk zu einem der neuen bayerischen Verfassungsrichter gewählt. Der 52-jährige Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Chefredakteur des Ernst & Sohn Magazins UnternehmerBrief Bauwirtschaft (UBB) wurde konkret als "weiteres stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs" berufen.
Zu Beginn jeder Legislaturperiode wählt der bayerische Landtag den Teil der Richter neu, die nicht hauptberuflich, sondern ehrenamtlich am Verfassungsgerichtshof tätig sind. In ganz Bayern gibt es nur 15 nichtberufliche Verfassungsrichter und jeweilige Stellvertreter. Am 7. März findet in München die offizielle Vereidigung statt.
Gericht unter anderem für Anklagen gegen Politiker zuständig
Das Gericht in München ist unter anderem zuständig für die Entscheidung über Verfassungsbeschwerden, Popularklagen, Streitigkeiten zwischen obersten Staatsorganen und Anklagen des Landtags gegen Mitglieder des Landtags oder der Staatsregierung. Das Gericht ist zudem berufen zur Auslegung der bayerischen Verfassung, wenn ein Richter eines bayerischen Gerichts eine Richtervorlage einreicht, weil er ein Gesetz für verfassungswidrig hält.
"Ich freue mich sehr auf diese Aufgabe und bin mir zugleich der Tragweite und Bedeutung dieser Tätigkeit sehr bewusst", sagt Günther Schalk zu seiner Berufung. Neben seiner bundesweiten Tätigkeit als Baufachanwalt und Professor an der Technischen Hochschule Deggendorf und an der Technischen Universität Hamburg ist Schalk bayernweit bereits als ehrenamtlicher Landesjustiziar und Präsidiumsmitglied des Bayerischen Roten Kreuzes aktiv.
bauingenieur24 veröffentlicht seit 2022 in regelmäßigen Abständen Beiträge von Günther Schalk (siehe "Verwandte Links" bzw. Baurecht-Artikel auf bauingenieur24). Diese entstammen in der Regel dem jeweils aktuellen Heft des Fachmagazins UnternehmerBrief Bauwirtschaft (UBB).