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BIM im Fernstraßenbau: Bauverbände und Autobahn GmbH verpflichten sich zu Standards

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 21. März 2024

Nach DEGES und Ingenieurvertretungen: Auch Bauindustrie und Baugewerbe machen beim BIM-Leistungskatalog mit

Die Bauwirtschaft hat sich mit den beiden großen Auftraggebern im deutschen Fernstraßenbau auf die Nutzung des BIM-Leistungskatalogs geeinigt. Diesen hatte die DEGES GmbH im letzten Jahr basierend auf den eigenen Erfahrungen bei der Anwendung, Ausschreibung und Vergütung der BIM-Methode seit 2017 erstellt und mit dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) sowie der Bundesingenieurkammer abgestimmt bzw. vereinbart. Hintergrund war laut DEGES die Erkenntnis, dass "das Fehlen einer konkreten Leistungsanforderung durch den Auftraggeber [...] die Umsetzung von BIM-Projekten äußerst nachtragsintensiv und damit wenig kostensicher und ineffizient" macht.

BIM_Leistungskatalog
Der BIM-Leistungskatalog bietet Standards zur Anwendung, Ausschreibung und Vergütung von Planungs- und Bauleistungen, die auf der Grundlage des Building Information Modeling (BIM) durchgeführt werden. Grafik: DEGES GmbH

Der Leistungskatalog wurde nach der Erstellung öffentlich zugänglich gemacht, damit auch andere Institutionen an den erworbenen Erfahrungen und den gefundenen Lösungsmöglichkeiten partizipieren können. Nun haben sich der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sowie die Autobahn GmbH mit der DEGES zur Berücksichtigung des BIM-Leistungskataloges verpflichtet. Wörtlich heißt es in der gemeinschaftlich unterschriebenen Erklärung:

  • "Alle Beteiligten arbeiten gemeinsam an der Umsetzung und Etablierung der BIM-Methode. […Die Unterzeichneten] vereinbaren die Anwendung des BIM-Leistungskatalogs bei allen künftigen Projekten und Verträgen, in denen eine (Teil-)Leistung aus dem BIM-Leistungskatalog zur Anwendung kommt."

Der BIM-Leistungskatalog in der Version 15.0 solle demnach ab sofort angewandt und nach einem Jahr evaluiert und falls notwendig weiterentwickelt werden. Mit dem gemeinsamen Standard sollen Leistungs-, Kalkulations- und Abrechnungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Bislang bestehen in der Praxis noch viele Unsicherheiten bei der Leistungsbeschreibung und der Vergütung von BIM-Leistungen, sowohl bei Hauptleistungen wie auch bei Vertragsergänzungen.

Bauindustrie sieht BIM als Fundament für weitreichende Automatisierung bei Planung und Bau

Für den technischen Geschäftsführer der Autobahn GmbH, Dirk Brandenburger, ist der BIM-Leistungskatalog angesichts der weltweiten BIM-Nutzung führender Bauunternehmen ein Meilenstein für die Digitalisierung der deutschen Baubranche. Das klare Bekenntnis zu der digitalen Planungsmethode helfe überdies seinem Unternehmen dabei, jüngere Fachkräfte zu gewinnen, die mit der Digitalisierung groß geworden sind.

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des HDB, freut sich über einen entscheidenden Fortschritt in der Standardisierung und Automatisierung der Baubranche. "Durch die Schaffung einheitlicher Standards für BIM-Leistungen strukturieren wir nicht nur die Ausschreibungs- und Abrechnungsprozesse, sondern legen auch das Fundament für eine weitreichende Automatisierung in der Planung und Ausführung von Bauprojekten", so Müller.

Mittelständisches Baugewerbe: Verbände schöpfen neuen Mut in Sachen BIM

Auf Seiten des vorrangig mittelständisch geprägten Baugewerbes gibt man sich ebenfalls zuversichtlich. Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB, bezeichnet die Absichtserklärung als wichtige Voraussetzung für die breite Anwendung von BIM in der mittelständischen Bauwirtschaft.

Und auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, fühlt sich und die von ihm vertretenen Unternehmen auf dem Weg in eine digitale Bauwirtschaft "mitgenommen". Durch den BIM-Leistungskatalog erreiche man Kalkulations- und Kostensicherheit, was besonders der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft ein ernstes Anliegen sei, so Pakleppa.

Die Verbände und Unternehmen der Bauwirtschaft werden in Sachen Digitalisierung bzw. BIM-Etablierung von den Vorgaben der Bundesregierung angetrieben. Seit 2023 ist BIM für Bauprojekte auf Bundesebene grundsätzlich Pflicht (siehe "Verwandte Links"). Spätestens 2027 soll eine vollumfängliche BIM-Pflicht (Level III) für sämtliche Bauprojekte des Bundes, egal welcher Größe, gelten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gibt in seinem "Masterplan BIM Bundesfernstraßen" aus dem Jahr 2021 die flächendeckende Anwendung von BIM als "Regelprozess" ab 2025 vor.