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Brandschutz: Was gilt für Oberflächen auf Rettungswegen?

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 14. Mai 2020

# 20.05.2020

Gebäudeplanung muss aktuelle Vorschriften und Produktneuentwicklungen berücksichtigen. Anforderungen an Beschichtung durch Bauordnungen nur teilweise vorgegeben. Hersteller setzt auf schwerentflammbaren Flüssigkunststoff

Planer müssen Vorgaben und Lösungen zum Brandschutz kennen

Bei der Gebäudeplanung gelten für Rettungswege besondere Brandschutzvorgaben. Foto: Triflex

Bei der Gebäudeplanung gelten für Rettungswege besondere Brandschutzvorgaben. Foto: Triflex

 

Bei der Gebäudeplanung gehört der bauliche Brandschutz als Teil des vorbeugenden Brandschutzes zu den obligatorischen Leistungen. Er soll dabei darauf ausgerichtet sein, die Ausbreitung von Feuer zu verhindern, Fluchtwege zu sichern und Schäden zu begrenzen.

Um hier souverän beraten und planen zu können, ist es notwendig, sich kontinuierlich über die neusten Gesetzestexte zum Thema Brandschutz und Brandschutzvorschriften, Regelwerke und klassifizierte Baustoffe auf dem Laufenden zu halten. Auch das Wissen um Produktneuentwicklungen auf dem Markt gehört zum Anforderungsprofil eines jeden Planers.

Sowohl die EU-Bauproduktenverordnung als auch die Muster- bzw. die jeweiligen Landesbauordnungen dienen als gesetzliche Vorschriften für den vorbeugenden Brandschutz. Darin enthalten sind auch die Bestimmungen in Bezug auf Rettungswege. Laut Landesbauordnung (LBO) sind für Einheiten, die mindestens einen Aufenthaltsraum in jedem Geschoss haben, wenigstens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorgeschrieben.

 

 

Bauordnungen geben Materialeigenschaften vor

 

Welche Eigenschaften die Baustoffe besitzen müssen, die im Bereich von Fluchtwegen bzw. Rettungswegen zum Einsatz kommen, regelt die Musterbauordnung (MBO). Eine Klassifizierung der Materialien in nichtbrennbar, schwerentflammbar und normalentflammbar ist in § 26 MBO definiert. Die genaue Zuordnung erfolgt über die Bauregelliste A Teil 1, Anlage 0.2.

 

Brandschutzanforderungen für Bodenbeläge nicht klar definiert

 

Speziell im Geschosswohnungsbau sollen Laubengänge oder Balkone von den Bewohnern als Rettungs- und Fluchtweg genutzt werden. Für Bodenbeläge in solchen offenen Gängen findet man in der MBO keine Angaben. Bei vorgeschriebenen Treppenräumen muss der Bodenbelag allerdings aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen. Diese Anforderung gilt in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg auch für Laubengänge, ähnlich handhaben es andere Bundesländer.

 

Triflex bietet schwerentflammbaren Oberflächenbaustoff für Rettungswege

Spezielle Beschichtungssysteme für Rettungswege, darunter Balkone, ergeben Lage für Lage eine feuerfeste Oberfläche. Foto: Triflex

 

Spezielle Beschichtungssysteme für Rettungswege, darunter Balkone, ergeben Lage für Lage eine feuerfeste Oberfläche. Foto: Triflex

 

Die Systeme besitzen zudem ein Prüfzeugnis entsprechend Bauregelliste A, Teil 2 Nr. 2.10.3.

"Unsere zertifizierten Abdichtungs- und Beschichtungssysteme erfüllen damit die Mindestanforderungen an einen schwerentflammbaren Baustoff und eignen sich für den Einsatz auf Flucht- und Rettungswegen", erklärt Boris Weber, technischer Berater bei Triflex. Das gelte auch für nasse und wärmegedämmte Flächen.

Mit dem Balkon Entkopplungssystem ProDrain (S1) bietet Triflex eigens eine Lösung für durchfeuchtete Untergründe. Die Entlüftung erfolgt in Form von Wasserdampf über die unterseitigen Be- und Entlüftungskanäle einer Entkopplungsbahn.

 

 

Verwendeter Harz hält mechanischer Belastung und Witterung stand

 

Das in den Triflex Abdichtungs- und Beschichtungssysteme verwendete Harz wird flüssig appliziert und passt sich nahtlos an alle Gegebenheiten an. Hinzu kommen mit der Witterungsstabilität der Oberfläche sowie einer hohen mechanischen Belastbarkeit weitere Vorteile.

 

 

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