Bundeskartellamt: Zech darf Wayss & Freytag übernehmen
# 29.07.2022
Behörde ohne Bedenken für deutsche Marktlage im Ingenieurbau. Öffentliche Hand als Kunde bedeutsam. Ausschreibungen sollen fairen Wettbewerb gewährleisten
Kartellamt: Übernahme wettbewerblich unbedenklich
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Frankfurter Wayss & Freytag Ingenieurbau AG durch die zur Zech-Gruppe gehörende Zech Building SE aus Erkrath freigeben.
Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sei die Übernahme von Wayss & Freytag durch die Zech-Gruppe wettbewerblich unbedenklich.
"Zwar ist die Zech-Gruppe eines der größten Bauunternehmen in Deutschland. Sie ist aber in den Spezialbereichen von Wayss & Freytag, dem Ingenieur-, Tunnel- und Spezialtiefbau, bislang nicht tätig", so die Begründung des Kartellamtes.
Auch stünden den Kunden, darunter vor allem die öffentliche Hand, ausreichend Ausweichalternativen zur Verfügung.
Wayss & Freytag hauptsächlich für öffentliche Hand tätig
Wayss & Freytag erstellt Bauten wie Kraftwerke, Industrieanlagen, Schleusenanlagen für Schiffe, Tunnel oder Brücken. Der Spezialtiefbau umfasst unter anderem die Herstellung von Baugruben, Gründungsmaßnahmen für Bauwerke und Baugrundverbesserungsarbeiten.
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