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Bundeskartellamt: Zech darf Wayss & Freytag übernehmen

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 28. Juli 2022

# 29.07.2022

Behörde ohne Bedenken für deutsche Marktlage im Ingenieurbau. Öffentliche Hand als Kunde bedeutsam. Ausschreibungen sollen fairen Wettbewerb gewährleisten

Kartellamt: Übernahme wettbewerblich unbedenklich

Das Bundeskartellamt hält die Übernahme der Wayss & Freytag Ingenieurbau AG durch die Zech-Gruppe für wettbewerblich unbedenklich. Grafik: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Das Bundeskartellamt hält die Übernahme der Wayss & Freytag Ingenieurbau AG durch die Zech-Gruppe für wettbewerblich unbedenklich. Grafik: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Frankfurter Wayss & Freytag Ingenieurbau AG durch die zur Zech-Gruppe gehörende Zech Building SE aus Erkrath freigeben.

Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sei die Übernahme von Wayss & Freytag durch die Zech-Gruppe wettbewerblich unbedenklich.

"Zwar ist die Zech-Gruppe eines der größten Bauunternehmen in Deutschland. Sie ist aber in den Spezialbereichen von Wayss & Freytag, dem Ingenieur-, Tunnel- und Spezialtiefbau, bislang nicht tätig", so die Begründung des Kartellamtes.

Auch stünden den Kunden, darunter vor allem die öffentliche Hand, ausreichend Ausweichalternativen zur Verfügung.


Wayss & Freytag hauptsächlich für öffentliche Hand tätig

Wayss & Freytag erstellt Bauten wie Kraftwerke, Industrieanlagen, Schleusenanlagen für Schiffe, Tunnel oder Brücken. Der Spezialtiefbau umfasst unter anderem die Herstellung von Baugruben, Gründungsmaßnahmen für Bauwerke und Baugrundverbesserungsarbeiten.


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