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Definition des Bausolls: Welche Rolle spielen Leistungsverzeichnis und Bemusterung?

Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz
Veröffentlicht am: 26. Mai 2021
Kategorie:

# 28.05.2021

Rechtsgrundlage im Einzelfall unterschiedlich. Bemusterungszweck entscheidend für Bewertung. Zusatzhonorar bei aufwendiger Bemusterung sinnvoll

Ausführungsmangel bringt Frage nach Bausoll mit sich

Was am Ende tatsächlich gebaut wird, entspricht nicht immer dem Bausoll. Bemusterungen und Leistungsverzeichnisse sollten deshalb klare Vorgaben bieten. Foto: Sebastian Göbel / Pixelio
Was am Ende tatsächlich gebaut wird, entspricht nicht immer dem Bausoll. Bemusterungen und Leistungsverzeichnisse sollten deshalb klare Vorgaben bieten. Foto: Sebastian Göbel / Pixelio

Welche Materialeigenschaften, Gestaltungseinzelheiten sowie funktionalen Anforderungen stellen das Bausoll als zu erbringende Bauleistung dar?

Sind hierfür Angaben aus Bemusterungen bindend oder Angaben aus dem Leistungsverzeichnis, welches auf der Ausführungsplanung aufbaut?

Diese Frage stellt sich immer dann, wenn Abweichungen auftreten und ein Ausführungsmangel gerügt wird. Die Kenntnis der Rechtsprechung zum Thema Bemusterung kann hierbei für die Projektabwicklung hilfreich sein.

Dabei ist eines zunächst festzuhalten: Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Das eine Gericht sagt, dass die Bemusterung vorgeht, das nächste sieht dies anders. Es kommt letztlich immer auf die Verhältnisse des Einzelfalls an.


Keine allgemeingültige Rechtsprechung zum Bausoll

Das Landgericht Bonn ist in der jüngsten Entscheidung zu der Auffassung gelangt, dass die in der Bemusterung festgelegten Merkmale vorrangig gegenüber dem Leistungsverzeichnis zu beachten sind.


Beispiel 1: Bemusterung definiert vertraglich geschuldete Leistung

Die dort ausgewählten Platten konnte der Auftragnehmer im Anschluss nicht herbeischaffen. Er schlug eine Variante vor, die der Auftraggeber ablehnte. Letzterer kaufte das Material bei einem anderen Anbieter (Deckungskauf) und verlangte vom Auftragnehmer Ersatz der Mehrkosten, welche ihm das Landgericht größtenteils zusprach.

Die Begründung: Der Bemusterung sei hier eine besondere Bedeutung zugekommen, weil sie letztendlich die geschuldete vertragliche Beschaffenheit des Basaltlavamaterials definiert habe (LG Bonn, Urteil vom 30.12.2020, Az. 1 O 471/18).


Beispiel 2: Vereinbarung im Leistungsverzeichnis als Bausoll

Von dem beschriebenen Fall zu unterscheiden ist ein Beispiel, bei dem im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Baumaterial vereinbart ist und der Bemusterungstermin lediglich der Überprüfung dient, ob das vom Auftragnehmer zur Ausführung vorgesehene Material mit dem vereinbarten Material übereinstimmt.

Legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber dann im Bemusterungstermin ein Muster vor, das nicht den vertraglichen Vorgaben entspricht, ohne ihn ausdrücklich darauf hinzuweisen, kann die Freigabe des Auftraggebers nicht als Anordnung zur Ausführung einer geänderten Leistung angesehen werden.

Die Begründung: Die ausgeführte Leistung ist aufgrund einer Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit mangelhaft (OLG Schleswig, Urteil vom 18.08.2017, Az. 1 U 11/16; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 05.06.2018, Az. VII ZR 200/17).


Bemusterung kann verbindliche Ausführungsvorgabe sein

Um die Fallstricke der unterschiedlichen Rechtsprechung zu umgehen, ist es erforderlich, die Bemusterungsergebnisse zweifelsfrei und einvernehmlich als vereinbartes Bausoll festzulegen.


Aufwendige Bemusterung im Zweifel zusätzlich honorieren lassen

Gut organisierte Bemusterungen mit vorheriger Detailabstimmung der Bemusterungsinhalte können für eine klare Definition des Bausolls sorgen. Eine gut vorbereitete Bemusterung kann Planungsabläufe und Festlegungen, die im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu treffen sind, erheblich erleichtern.



QUELLEN UND VERWEISE:

Planungsbüro professionell (PBP)