EU-Binnenmarkt: Deutscher Unmut über alte und neue Regelungen
# 12.04.2017
Bundesingenieurkammer nutzt politischen Abend in Brüssel für umfassende Kritik. Nachbesserung bei neuen Studienabschlüssen gefordert. Geplanter Wegfall der Honorarordnung sowie neues Dienstleistungspaket nachdrücklich gerügt
Bundesingenieurkammer trägt Protest gegen EU-Regeln nach Brüssel
Aus Bayern mögen bisweilen EU-kritische Töne kommen, gleichwohl hat der Freistaat natürlich auch eine ständige Vertretung in Brüssel. Diese wurde unlängst Schauplatz einer gesamtbundesdeutschen Auseinandersetzung mit der Perspektive deutscher Ingenieurskunst im Binnenmarkt des europäischen Staatenbundes.
"Wir müssen sicherstellen, dass auch weiterhin viele gute Ingenieure in Deutschland ausgebildet werden. Ohne diese werden wir keine Chancen auf dem Weltmarkt haben", betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, im Rahmen eines politischen Abends seines Verbandes in Brüssel.
Bachelor-Abschluss im Ingenieurwesen als unzureichend bewertet
Stein des Anstoßes bildeten einmal mehr die neuen Abschlüsse innerhalb der inzwischen zahlreichen Studiengänge des Ingenieurwesens. "Aus Sicht der Bundesingenieurkammer ist es unabdingbar, dass Bachelor-Studiengänge eine breit angelegte grundständige Bildung vermitteln. Dies ist derzeit nicht überall in Deutschland gewährleistet", beklagte Kammeyer.
EU-Parlamentarier unterstützt deutschen Widerstand
Ferber pflichtete auch in einem anderen Punkt der vehementen Kritik der Bundesingenieurkammer und ihrer Länderpendants bei. So schätzt der Europaabgeordnete die Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in ihrer jetzigen Form als "europafest" ein.
Streit um Dienstleistungspaket und Herkunftslandprinzip
Diskutiert wurde während des politischen Abends in Brüssel auch das so genannte "Dienstleistungspaket", welches die Europäische Kommission am 10. Januar 2017 vorgestellt hatte. Darin enthalten sind unter anderem Vorschläge zur Einführung einer Elektronischen Dienstleistungskarte, zur Überarbeitung des Notifizierungsverfahrens sowie zur Einführung eines verbindlichen Analyserasters für die Verhältnismäßigkeitsprüfung.