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Fachplaner minimieren das Haftungsrisiko des Architekten

Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz
Veröffentlicht am: 4. Feb. 2008
Kategorie:

# 04.02.2008

Ein Architekt, der die Diskussion mit dem Auftraggeber scheut, ein Fachbüro einzuschalten, zahlt dafür später teures Geld. Das lehrt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Es hat einem Architekten für einen Wasserschaden im Gebäude die volle Verantwortung übertragen (Urteil vom 20.7.2007, Az: 22 U 145/05).

Unser Tipp

Der von Auftraggebern gerne vorgetragene Einwand, das Honorar für den Baugrundgutachter sollte gespart werden, zieht in keinem Fall. Architekten sollten den Auftraggeber schriftlich über die Notwendigkeit informieren. Nachfolgend ein Vorschlag für ein Musterschreiben.


Musterschreiben an den Auftraggeber

Um Haftungsrisiken in Bezug auf die Tragfähigkeit des Baugrunds zu vermeiden, sollten Planungsbüros ihre Auftraggeber schon in der Leistungsphase 1 beraten, ob ein Baugrundgutachter eingeschaltet werden soll. Nutzen Sie dazu unser Musterschreiben. Lehnt der Auftraggeber die Beauftragung ab, hat er eine wirtschaftlich risikoreiche Entscheidung getroffen, für die er selbst einzustehen hat.

Sehr geehrte/r Auftraggeber/in,
nachdem die Grundlagen der Planung mit dem Raumprogramm und den Anforderungen an das Planungsziel geklärt sind, zeigt sich, dass die Einschaltung eines Fachbüros für Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung erforderlich ist, um die Planung fachgerecht entsprechend den Anforderungen vorantreiben zu können.

Mit dieser Einschaltung können die Baugrundverhältnisse und die Bodenkennwerte für die maximal zulässige Bodenpressung einschließlich Gründungsempfehlung erarbeitet werden. Mit der Beauftragung können rechtzeitig die notwendigen Baugrunderkenntnisse gewonnen werden, um die Planung allgemein, die technischen Möglichkeiten der Bauwerksgründung mit aufgehenden Konstruktionen und baulichen Einschränkungen berücksichtigen zu können. Die vorgeschlagene Beauftragung des Fachbüros führt im Ergebnis zu einer angemessenen Kostentransparenz.

Wird die Planung weiter vertieft, ohne die genannten Leistungen zu beauftragen, besteht die Gefahr, dass vermeidbare Mehrkosten anfallen. Wenn die Erkenntnisse über den Baugrund zu spät (zum Beispiel während der Ausführungsplanung oder Bauausführung) gewonnen werden, sind Planungsänderungen, Zeitverluste, Nachträge von ausführenden Unternehmen und vermeidbare Mehrkosten nicht auszuschließen. Es wird die Einschaltung eines Fachbüros mit den Leistungen gemäß § 91 bzw. §92 HOAI vorgeschlagen. Sollten Sie Fragen in Bezug auf den Leistungsinhalt, der Termine, geeigneter Büros, oder sonstiger Regelungen haben, stehe ich gerne beratend zur Seite.

Nur für Umbauten/Erweiterungen: Die uns übergebenen Bestandspläne und alten Baugenehmigungen enthalten keine Angaben zu den Baugrundeigenschaften.

Mit freundlichem Gruß
Architekt/in


Wichtiger Hinweis

Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.



QUELLEN UND VERWEISE:

Wirtschaftsdienst für Ingenieure und Architekten