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Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub: Was Tarifverträge für Bauingenieure vorgeben | Teil 2: Angestellte im Bauunternehmen

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 17. Nov. 2017
Kategorie:

# 14.03.2018

Beschäftigung und Gehalt im Bauingenieurwesen sehr heterogen. Unterschiedliche Tarifverträge für Planungsbüros, Baugewerbe und öffentlichen Dienst. Gehaltsvorgaben für Bauunternehmen regional unterschiedlich. Großunternehmen teilweise mit eigenem Haustarifvertrag

Bauindustrie und Baugewerbe teilen sich Tarifvertrag

Wer als Bauingenieur direkt auf der Baustelle für ein Bauunternehmen tätig sein möchte, findet seine Mindestgehaltsansprüche im Tarifvertrag des Baugewerbes. Foto: Rainer Sturm / Pixelio
Wer als Bauingenieur direkt auf der Baustelle für ein Bauunternehmen tätig sein möchte, findet seine Mindestgehaltsansprüche im Tarifvertrag des Baugewerbes. Foto: Rainer Sturm / Pixelio

Im ersten Teil unserer Beitragsreihe über die tarifvertraglichen Regelungen für Bauingenieure wurde beschrieben, welche Vorgaben für Beschäftigte in Planungsbüros gelten (siehe Quellen und Verweise).

Die dort angeführten allgemeinen Aussagen für Tarifverträge bezüglich ihres grundsätzlichen Inhalts und Zustandekommens sollen an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Vielmehr soll es im Folgenden direkt um die Beschäftigung innerhalb des Baugewerbes, also des Bauhauptgewerbes und des Baunebengewerbes, gehen.

Wie für alle Angestellten (und Auszubildenden) klassischer Bauunternehmen oder ähnlicher Betriebe, gilt auch für die hier - beispielsweise in der Bauleitung - beschäftigten Bauingenieure der "Tarifvertrag für Angestellte und Poliere des Baugewerbes" (im Folgenden "Tarifvertrag des Baugewerbes" bzw. "Flächentarifvertrag").

Dieser wird von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG-BAU) auf der einen sowie vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) auf der anderen Seite ausgehandelt. Je nachdem, ob ein Unternehmen aufgrund seiner Größe dem Baugewerbe oder der Bauindustrie zuzuordnen ist, wird es in den Tarifverhandlungen von dem einen oder dem anderen Verband vertreten.


Hochtief seit 2017 mit eigenem Haustarifvertrag

Während die allermeisten Bauunternehmen einem Arbeitgeberverband angehören, gibt es auch Ausnahmen. So ist Deutschlands größtes Bauunternehmen, die Hochtief AG, seit dem 1. Januar 2017 kein Mitglied des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie mehr.

Das Unternehmen hat in der Folge einen eigenen Tarifvertrag mit der IG-BAU vereinbart. Dieser Haustarifvertrag ist mit dem bisher geltenden Flächentarifvertrag annähernd identisch. Zusätzlich enthält er allerdings besondere Festlegungen für das mobile Arbeiten (Stichwort "Homeoffice").


Gehaltstarifverträge schreiben unterschiedliche Löhne in Ost und West vor

Während im neuen Haustarifvertrag bei Hochtief die Gehälter zwischen den neuen und den alten Bundesländern bereits vereinheitlicht wurden, steht diese Maßnahme für den Flächentarifvertrag der Branche noch aus.

Zwar gibt es einen für ganz Deutschland (mit Ausnahme der Länder Bayern und Berlin) gültigen Rahmentarifvertrag. Die Festlegung der Bezahlung entfällt jedoch auf zwei unterschiedliche Gehaltstarifverträge ("Ost" und "West").


Rahmentarifvertrag umfasst nicht nur ausführende Betriebe

Im bundeseinheitlichen Rahmentarifvertrag wird festgelegt, dass neben den Betrieben, die "gewerblich Bauten aller Art erstellen", auch solche erfasst sind, welche für erstere "die kaufmännische Verwaltung, den Vertrieb, Planungsarbeiten, Laborarbeiten oder Prüfarbeiten übernehmen, oder [...] den Bauhof und / oder die Werkstatt betreiben".

Nicht erfasst werden bestimmte Betriebe des Ausbaugewerbes (z.B. Natursteinindustrie) und des Bauhilfsgewerbes (z.B. Gerüstbaugewerbe).

Die tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt laut Rahmentarifvertrag des Baugewerbes deutschlandweit 41 Stunden im Sommer und 38 im Winter (Dezember bis März). Es besteht ein jährlicher Mindestanspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub.


Master-Absolventen mit über 4.000 Euro Mindestgehalt pro Monat im Westen

Die Grafik stellt die drei für Bauingenieure und Architekten relevanten Gruppen (A V-VII) des Tarifvertrags des Baugewerbes dar. Angegeben sind jeweils die Tätigkeitsmerkmale sowie das monatliche Mindesteinkommen. Abb.: bauingenieur24
Die Grafik stellt die drei für Bauingenieure und Architekten relevanten Gruppen (A V-VII) des Tarifvertrags des Baugewerbes dar. Angegeben sind jeweils die Tätigkeitsmerkmale sowie das monatliche Mindesteinkommen. Abb.: bauingenieur24

Wie beim Tarifvertrag für Planungsbüros richtet sich das Einstiegsgehalt auch beim Tarifvertrag des Baugewerbes nach der jeweiligen Tätigkeit sowie der individuellen Ausbildung und Berufserfahrung.

Es gibt insgesamt zehn Gehaltsgruppen (A I bis A X). Bauingenieure werden auf der Grundlage ihres Studiums in die Gehaltsgruppe A V oder höher eingestuft.

Für einen Absolventen mit Master-Abschluss (bzw. Bachelor-Abschluss mit zusätzlicher Berufserfahrung) ergibt sich beispielhaft in der Gehaltsgruppe A VI ein monatliches Einkommen von mindestens 4.050 Euro (West) bzw. 3.773 Euro (Ost).

Als mögliche Tätigkeiten werden hier unter anderem das Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen oder das Ausführen von Ingenieurvermessungsarbeiten genannt.


Bautechniker im bundesweiten Baugewerbe: Nicht unter 3.000 Euro Monatsgehalt

Wer hingegen als Bauingenieur (Master oder Diplom) im Bauunternehmen die "Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals" übernimmt, wird dafür mindestens mit 4.477 Euro (West) bzw. 4.169 Euro (Ost) pro Monat vergütet.

Bautechniker und Konstrukteure erhalten in der Gehaltsgruppe A IV monatlich nicht weniger als 3.254 Euro in den alten bzw. 3.028 Euro in den neuen Bundesländern.


Tarifvertrag des Baugewerbes in der Praxis

Die Tarifvereinbarungen im Baugewerbe sind vor allem für Bauingenieure am Anfang ihrer Karriere interessant. Anhand der Gehaltstabellen ist sofort ersichtlich, welchen Gehaltswert man für welche Tätigkeiten in keinem Fall unterschreiten sollte.

Mit wachsender Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit werden außertarifliche Vereinbarungen, welche die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten sowie die betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigen, immer wichtiger.


Tarifvertrag nicht zur Begrenzung eines Maximalgehalts vorgesehen

In fast allen Stellenanzeigen der Bauunternehmen wird um eine Angabe der persönlichen Gehaltsvorstellungen gebeten.

Gut ausgebildete Fachkräfte mit fundierter Berufserfahrung sollten hierin die Einladung erkennen, ein für sie angemessenes Gehalt auszuhandeln, welches sich am Tarifvertrag des Baugewerbes orientieren, dabei - mit guter Begründung - aber auch gerne über dem angegebenen Mindestgehalt liegen darf.



QUELLEN UND VERWEISE:

Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub: Was Tarifverträge für Bauingenieure vorgeben | Teil 1: Angestellte im Planungsbüro
Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub: Was Tarifverträge für Bauingenieure vorgeben | Teil 3: Angestellte im öffentlichen Dienst
Thema Gehalt im bauingenieur24-Fachforum
Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes
Gehaltstarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (Ost)
Gehaltstarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (West)