Gesetz zu Bürokratieabbau enttäuscht Bauindustrie
# 02.06.2017
Bauindustrie unzufrieden mit zweitem Bürokratieentlastungsgesetz. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) vermisst strukturelle Veränderungen bei der Unternehmensbesteuerung. Änderungen seit Mai 2017 rückwirkend bis Jahresanfang in Kraft
Hoffnungen auf stärkere Entlastung für Mittelstand nicht erfüllt
Für die deutsche Bauindustrie stellen die Erleichterungen durch das im Mai verabschiedete Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) keinen großen Wurf dar. "Angesichts der guten Haushaltslage hätte ich mir mehr Mut des Gesetzgebers zu echten Entlastungen der Unternehmen erhofft", zeigt sich der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der deutschen Bauindustrie, Michael Knipper, enttäuscht.
"Profitieren können allenfalls kleine Handwerksbetriebe, allerdings sollte man das Gesetz dann nicht als Entlastung für den Mittelstand feiern", kritisiert Knipper weiter.
Die Bauindustrie habe auf strukturelle Veränderungen bei der Unternehmensbesteuerung gehofft, wie die Abschaffung der Zinsschranke oder eine grundlegende Reform der ermäßigten Umsatzsteuersätze. Das hätte auch für mittelständische Unternehmen einen merklichen Abbau von Bürokratie bedeutet.
Änderungen kommen hauptsächlich kleinen Unternehmen zugute
Tatsächlich wurden in den Augen der Bauindustrie eher kleinteilige Änderungen an der Abgabenordnung, dem Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz sowie der Handwerksordnung und dem Sozialgesetzbuch vorgenommen, welche "zwar begrüßenswert seien", jedoch nicht ausreichten, um bei mittelständischen Unternehmen für einen echten Mehrwert zu sorgen.
Verband: One-in-one-out-Regel kaum beachtet
Nach der so genannten "One-in-one-out-Regel" dürfen bürokratische Mehrbelastungen nur eingeführt werden, wenn im Gegenzug für Entlastung gesorgt wird.
Das BEG II
bzw. "Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie" wurde Ende März mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet und am 12. Mai 2017 vom Bundesrat bestätigt. Die meisten Änderungen traten damit rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.