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HOAI-Gutachten: Honorarsteigerungen nach acht Jahren angebracht

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 22. Apr. 2021
Kategorie:

# 19.05.2021

Untersuchung empfiehlt Anpassung von Tafelwerten nach Wegfall der Mindestsätze. Steigerungen in sechs Leistungsbildern bis zu 26,7 Prozent möglich. VBI sieht Negativtrend bei öffentlicher Vergabeverfahren

Gutachten zur HOAI 2013 vorgestellt

Die Tafelwerte der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wurden seit 2013 nicht verändert. Grafik: VBI
Die Tafelwerte der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wurden seit 2013 nicht verändert. Grafik: VBI

Die jüngste Anpassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) haben der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und das Institut für Wissen in der Wirtschaft (IWW) zum Anlass genommen, das Regelwerk von 2013 einmal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

Ein dazu eigens in Auftrag gegebenes Gutachten stellt fest, dass die derzeitigen Honorartafelwerte "stark veraltet" seien und "deutlich" - je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent - angehoben werden sollten.

Das Gutachten wurde vom Architekten und Sachverständigen für Planungsleistungen und Honorare Klaus-Dieter Siemon erarbeitet, welcher 2013 die aktuelle HOAI im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums mit entwickelt hatte.


Honorarberechnungsformel bezieht Baupreisentwicklung und Bürokosten ein

Für das Gutachten hat Siemon die damalige Berechnungsformel weiterentwickelt. Diese bildet die Honorartafelwerte der HOAI für die jeweiligen Leistungsbilder mit den jeweiligen anrechenbaren Kosten und den jeweiligen Honorarzonen einheitlich rechnerisch ab.


Umfrage unter Ingenieurbüros und Bundesstatistik liefern Grundlage zur Neubewertung

Als Grundlage dienten hierbei zum einen die Befragung von Architektur- und Ingenieurbüros zu ihren Erfahrungen bzw. der Entwicklung der vergangenen acht Jahre und zum anderen Angaben des statistischen Bundesamtes in Wiesbaden (Einflussfaktor Baukostenentwicklung). Die endgültige Honorarberechnungsformel ist in dem Gutachten abgebildet und hinsichtlich ihrer Formelparameter erläutert.


Empfehlung: 20 Prozent mehr Honorar für Ingenieurbau-Projekte

Aufgrund dieser Vorgehensweise ergibt sich laut Gutachten beispielsweise für ein Objekt im Leistungsbild Ingenieurbauwerke mit 5,0 Millionen Euro anrechenbaren Kosten eine empfohlene Honorarsteigerung in Höhe von 20,3 Prozent (Honorarzone III). Das größte Steigerungspotenzial (26,7 %) macht Siemon beispielhaft für die Planung eines Objektes im Leistungsbild Technische Ausrüstung mit 1,0 Millionen Euro anrechenbaren Kosten in der Honorarzone II aus.


VBI fordert sofortige Honoraranpassung nach Bundestagswahl

Durch die HOAI-Novelle 2021 wurden die bisher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze lediglich durch sogenannte Orientierungswerte ersetzt. Nach Einschätzung des VBI-Präsidenten Jörg Thiele müsse daher die HOAI schnell aktualisiert werden.

"Es ist unhaltbar, dass die Honorarsätze für Ingenieure und Architekten bald ein Jahrzehnt lang nicht angepasst wurden", so Thiele. Er fordert eine unmittelbare Novellierung nach der Bundestagswahl.


Honorare steigen nicht automatisch mit Baukosten

IWW und VBI wollten im Rahmen des Gutachtens zusätzlich einen möglichen Zusammenhang zwischen Baukosten und Büro-Aufwendungen prüfen lassen. Konkret ging es ihnen um die Frage, ob eine Steigerung der Baukosten die gestiegenen Aufwendungen bei den Planungsbüros ausgleichen kann oder nicht.

Laut Gutachten stehen Baukostensteigerungen in keinem Zusammenhang mit Steigerungen von Bürokosten bzw. einem Mehraufwand innerhalb der Unternehmen. Auch inhaltlich bzw. kalkulatorisch bestünden keine rechnerischen Zusammenhänge, so das Ergebnis der Untersuchung.


Tafelwerte als Argument gegen Honorardruck öffentlicher Auftraggeber

Bezüglich des Honorars für Planungsleistungen durch öffentliche Aufträge nehmen das Wissenschaftsinstitut und der Ingenieurverband indes einen unschönen Trend wahr. So seien vermehrt deutliche Unterschreitungen der Basis-Honorarsätze, also der ehemaligen Mindestsätze, zu beobachten, welche das Preisgefüge bei öffentlichen Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV) so drücken, dass die Planungsqualität gefährdet wird.

Mit dem vorgelegten Gutachten könnten laut IWW und VBI auch Fragen der Angemessenheit der Honorare gewürdigt werden. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Interessensausgleich während eines Vergabeverfahrens zumeist in kurzer Frist zu erzielen ist.



QUELLEN UND VERWEISE:

HOAI-Anpassung: Entwurf für neues Architektengesetz liegt vor
Nach EuGH-Urteil: HOAI muss angepasst werden
HOAI Honorarunterschreitung (Forum-Thema)