HOAI: Kammern fordern Grundsatzdebatte nach Novellierung
Honorargutachten des Gesetzgebers liegt endlich vor
Im Novellierungsprozess zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wurde zuletzt das noch ausstehende Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums fertiggestellt. Bereits 2023 waren die einzelnen Leistungsbilder inhaltlich evaluiert worden.
Laut den an der Novellierung beteiligten Vertretern der Planungsbranche, bestehend aus Bundesingenieurkammer (BIngK), Bundesarchitektenkammer (BAK) sowie dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO), gab es hinsichtlich der Bewertung der Honorartafeln einen kurzen Schreckmoment.
"Die Gutachter gingen zeitweilig davon aus, dass durch den starken Baupreisanstieg besonders in den letzten drei Jahren bei den Objekt- und Fachplanungen keine Erhöhung der Honorartafeln empfohlen werden könne, sondern eher mit einer Absenkung zu rechnen sei", sagt Bundesingenieurkammer-Präsident Heinrich Bökamp.
Als besonders gravierend habe sich hierbei zunächst der Faktor der Baupreisentwicklung erwiesen. "Je stärker der Anstieg, desto mehr wirkt sich dies nach der zugrunde gelegten, noch aus dem Honorargutachten für die 2013er HOAI übernommenen, Berechnungsformel honorarmindernd aus", so Bökamp weiter.
Gutachter empfehlen Honorarabsenkung, Planungsvertreter widersprechen
Diese Einschätzung war in den Augen der Planungsvertreter grundfalsch. Wie aktuelle Umfragen von BAK, BIngK und AHO sowie des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) gezeigt haben, hat der sprunghafte Anstieg der Baupreise in der Realität keineswegs zu einem gleichfalls sprunghaften Anstieg der Umsätze und Gewinne in den Planungsbüros geführt.
Man habe aufgrund dieses Missverständnisses gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium "alle Hebel in Bewegung gesetzt", um sämtliche honorarrelevanten Bereiche noch einmal gründlich auf den Prüfstand zu stellen. Besonders im Fokus dabei waren die Bürokostenentwicklung sowie gestiegene rechtliche und technische Anforderungen an die Planung.
Am Ende war die Planerallianz mit ihren Einwänden erfolgreich. So kommen die Gutachter unter anderem auch bei den Objekt- und Fachplanungen jetzt durchgängig zu erheblich höheren Honorarwerten. In Summe ist man damit zufrieden. Nun dürfe allerdings seitens des Gesetzgebers keine unnötige Zeit verschwendet werden. Doch genau dies droht aufgrund der Neuwahl und den sich anschließenden Koalitionsverhandlungen im Bund.
Einführung der HOAI 2025 bis zum Sommer fraglich
Eigentlich sollte sich das Verordnungsgebungsverfahren an die beiden Gutachten anschließen, mit dem Ziel, den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums im April dem Kabinett vorzulegen und die novellierte HOAI vor der Sommerpause 2025 im Bundesrat zu verabschieden.
"Wir als Planende stehen auf der Gehaltsleiter auf der untersten Sprosse und das, obwohl wir die wichtigsten Player im Hinblick auf die Nachhaltigkeit am Bau sind", gibt BAK-Präsidentin Andrea Gebhard zu bedenken. Ihr Kollege Abraham verweist auf die "existentielle Bedeutung" besonders für die Stadt- und Flächenplanung. Gründe genug, die seit zehn Jahren unveränderten Honorartafeln noch in diesem Jahr zu ändern.
Kammern wollen Grundsatzuntersuchung der HOAI
Die Frage nach der Einführung der HOAI 2025 sei dann allerdings: Wie geht es mit der HOAI an sich weiter? Die Kammern und Verbände plädieren für eine wissenschaftliche Grundsatzuntersuchung zur Struktur, dem Planungsaufwand und den Kosten in Architektur- und Ingenieurbüros. Nur so könne die HOAI insgesamt auf eine belastbarere Datengrundlagen gestellt und "zukunftsfest" gemacht werden.