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HOAI trotz EU-Klage uneingeschränkt gültig

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 21. Sep. 2017
Kategorie:

# 27.09.2017

Europäischer Gerichtshof muss über EU-Konformität der nationalen Honorarordnung entscheiden. Ausgang des Klageverfahrens nicht absehbar. Bauverbände und Kammern unterstützen Bundesregierung mit Gutachten

Langjährige Drohung mit Klage gegen HOAI wahrgemacht

Auch nach der Klage der EU-Kommission setzen Bauverbände und Kammern ihre Kampagnen für den Erhalt der HOAI fort. Grafik: BIngK
Auch nach der Klage der EU-Kommission setzen Bauverbände und Kammern ihre Kampagnen für den Erhalt der HOAI fort. Grafik: BIngK

Der Streit um die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zwischen der Bundesrepublik und der Kommission der Europäischen Union ging im Sommer in eine neue Runde.

Nachdem letztere bereits seit 2015 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren gegen das EU-Mitglied Deutschland mit einer Klage gedroht hat, wurde diese nun tatsächlich am 23. Juni beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Laut dem Fachmagazin Planungsbüro Professionell (PBP) wird die Klage beim EuGH als "Rechtssache C-377/17" geführt.

Zuvor hatte die Bundesregierung es abgelehnt, die HOAI-Regelungen zu den Höchst- und Mindesthonoraren aufzuheben. Bauverbände und Kammern unterstützen diese Haltung nach wie vor durch verschiedene Resolutionen und Kampagnen (siehe "Quellen und Verweise").


EU-Kommission für mehr ausländische Planungsbüros in Deutschland

Welche Argumente werden von beiden Parteien ins Feld geführt? Die Kommission auf der einen Seite sieht durch die Mindestsätze der Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit von Ingenieuren und Architekten sowie den freien Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union nachhaltig behindert. Ohne die Vorgaben der HOAI würden sich nach ihrer Ansicht mehr ausländische Büros in Deutschland niederlassen, was perspektivisch günstigere Preise für Verbraucher zur Folge hätte.


Baubranche befürchtet Qualitätsverlust bei Abschaffung der HOAI

Auf der Seite der Bundesregierung und die letztlich durch sie vertretene deutsche Baubranche wird immer wieder auf die Bedeutung der Honorarordnung für die Sicherung der Bauqualität hingewiesen. "Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden. Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die Verbraucher", betont beispielsweise Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer.


Kammern und Verbände stehen hinter der Bundesregierung

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission mit der Forderung nach Aufgabe der Preisbindung vor allem im Hinblick auf die Mindestsätze an einem "Grundpfeiler des in Deutschland bewährten Systems der Freien Berufe". Die Bundesingenieurkammer appelliert daher an die Bundesregierung, sich weiterhin für den Erhalt der HOAI einzusetzen. Auf der eigens eingerichteten Kampagnenseite "hoai.news" wird die Entwicklung begleitet.


OLG-Urteil bestätigt aktuelle Rechtmäßigkeit der HOAI

Für Planer und alle am Bau Beteiligten sollte indes kein Zweifel über die Anwendung der Honorarordnung bestehen. Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte im April die Rechtmäßigkeit und EU-Konformität der HOAI, solange der Europäische Gerichtshof nicht anders entschieden hat.



QUELLEN UND VERWEISE:

Kampagne für HOAI-Erhalt gestartet
HOAI-Informationsplattform der Bundesingenieurkammer (hoai.news)