Honorar: Getrennte Abrechnung der technischen Ausrüstung
# 04.03.2004
Getrennt oder zusammen? Die Frage spielt vor allem bei der Honorarabrechnung von Planungsleistungen eine enorme Rolle. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zwei wichtige Aussagen zur getrennten Abrechnung von Gebäuden bei der technischen Ausrüstung getroffen.
Wichtig:
Die Frage nach der getrennten Abrechnung müssen Sie für jeden Fall einzeln beantworten. Nehmen Sie zum Beispiel Schwachstromanlagen wie Patientenfernsehen im Krankenhaus. Obwohl diese jeweils für sich betrieben werden können, können Sie sie nicht innerhalb der Anlagengruppe Elektro von den Starkstrominstallationen und Anlagen abgrenzen und eigenständig abrechnen. Gleiches gilt für die ELA-Anlage, Alarmanlage, Brandmeldeanlage oder das EDV-Netz (passiv-Komponenten) in einer Schule.