Honorarvorschlag: Örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken berechnen
# 28.02.2014
Leistungsvergütung in HOAI 2013 nicht geregelt. Altes Berechnungssystem ohne Berücksichtigung der Honorarzonen abgelehnt. Unverbindliche Honorartabelle gibt Empfehlung für angemessene Mindestsätze und Höchstsätze
HOAI 2013: Keine verbindliche Regelung zur Bauüberwachung
Die HOAI 2013 enthält leider keine verbindliche Regelung zur Höhe der Honorare für die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Planungsbüros und Auftraggeber suchen deshalb nach Berechnungsmodalitäten, die zu angemessenen Honoraren führen.
Lernen Sie im Folgenden einen Vorschlag kennen, der nach den gleichen Berechnungsprinzipien erarbeitet wurde wie die verbindlichen Honorartafeln der HOAI 2013.
Hinweis: Die Honorartabelle ist direkt dem BMWi-Gutachten entnommen worden. Sie war dafür vorgesehen, in die HOAI 2013 als verbindliche Preisrechtsregelung aufgenommen zu werden. Der Verordnungsgeber hat das aber nicht getan. Deshalb bleibt die Tabelle rein formal betrachtet eine Empfehlung.
Hintergrund: Kritik an alter Vergütungsregelung ohne Honorarzonen
Die Honorare für die örtliche Bauüberwachung wurden mit der HOAI 1985 in das Preisrecht übernommen. Damals wurde auf Basis eines Abstimmungsprozesses der jeweiligen Berufsvertreter und der großen Auftraggeber eine Vergütungsregelung gefunden, die nicht nach Honorarzonen bzw. Schwierigkeitsgraden unterschied. Diese Methode stieß in der Fachwelt auf Kritik.
Arbeitsgruppe erstellte Honorartabelle für spezielle Bauüberwachung
Diese Ziele sind in der Honorartabelle der Arbeitsgemeinschaft GWT/TUD Börgers, Kalusche, Siemon umgesetzt worden, die das Honorargutachten zur HOAI 2013 für das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erarbeitet hat.
Fazit: Honorartabelle als Hilfe für Auftraggeber und Planer wertvoll
Die Honorartabelle ist eine wertvolle Hilfe für alle Auftraggeber und sich bewerbende Planer. Das gilt vor allem für öffentliche Auftraggeber, die nach ihren Haushaltsvorschriften ja auch gehalten sind, Aufträge zu angemessenen Preisen zu vergeben.
QUELLEN UND VERWEISE:
Wann die Bauüberwachung endetPlanungsbüro professionell (PBP)