Ingenieurtitel: Kammer warnt vor nachlassendem Verbraucherschutz
# 20.07.2016
Vertreter in Nordrhein-Westfalen sehen Gefahr für Qualität und Sicherheit durch Verwässerung des Ingenieur-Begriffs. Gesetzesänderung soll neu überdacht werden. Kammer bietet Zwischenlösung bis Herbst an
Arbeitnehmerfreizügigkeit muss neu geregelt werden
Die Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL) der Europäischen Union soll unter anderem die Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie die Niederlassungsfreiheit gewährleisten.
Um die Freizügigkeit europäischer Fachkräfte weiter zu erleichtern, hat die EU-Kommission die Richtlinie überarbeitet, auf deren Grundlage die Mitgliedsstaaten die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen regeln müssen. Die Frist für diese Umsetzung in nationales Recht ist bereits überschritten, es droht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Zuzugs nach Deutschland fordert die Ingenieurkammer-Bau NRW im Zuge der Neugestaltung des Gesetzes eine stärkere Regulierung zum Schutz der Berufsbezeichnung "Ingenieur".
Verwässerung des Ingenieur-Begriffs befürchtet
Die Kammer gibt zu bedenken, dass der aktuelle Entwurf der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für ein Gesetz zur Umsetzung der BARL nicht ausreicht, Qualität und Sicherheit im Bauwesen zu sichern. Es drohe eine Verwässerung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung "Ingenieur", da wesentliche Punkte ungeregelt blieben.
Landes-Gesetzentwurf bisher ohne festgelegte Mindeststandards
Brauer und seine Kammer fordern, dass Verbraucher darauf vertrauen können müssen, dass insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen des Bauwesens die Leistungen, die durch "Ingenieure" erbracht werden, von Personen stammen, die den in Deutschland geltenden Standards an die Ingenieurausbildung entsprechen.
Ingenieurkammer bietet Zwischenlösung an
Offenbar, so die Vermutung der Kammer, möchte die Landesregierung von einer Novellierung des Ingenieurgesetzes absehen, da sie auf die Ergebnisse einer Länder-Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von NRW wartet. Diese soll bis zum Herbst 2017 das Musteringenieurgesetz, das von allen Bundesländern gemeinsam entwickelt wurde, fortschreiben.