Zum Hauptinhalt springen

Ingenieurtitel: Kammer warnt vor nachlassendem Verbraucherschutz

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 16. Juni 2016
Kategorie:

# 20.07.2016

Vertreter in Nordrhein-Westfalen sehen Gefahr für Qualität und Sicherheit durch Verwässerung des Ingenieur-Begriffs. Gesetzesänderung soll neu überdacht werden. Kammer bietet Zwischenlösung bis Herbst an

Arbeitnehmerfreizügigkeit muss neu geregelt werden

Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Anerkennung ausländischer Arbeitnehmer soll deren Freizügigkeit weiter erhöhen. Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen befürchtet einen Qualitätsverlust des Ingenieurtitels. Foto: Tim Reckmann / Pixelio
Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Anerkennung ausländischer Arbeitnehmer soll deren Freizügigkeit weiter erhöhen. Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen befürchtet einen Qualitätsverlust des Ingenieurtitels. Foto: Tim Reckmann / Pixelio

Die Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL) der Europäischen Union soll unter anderem die Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie die Niederlassungsfreiheit gewährleisten.

Um die Freizügigkeit europäischer Fachkräfte weiter zu erleichtern, hat die EU-Kommission die Richtlinie überarbeitet, auf deren Grundlage die Mitgliedsstaaten die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen regeln müssen. Die Frist für diese Umsetzung in nationales Recht ist bereits überschritten, es droht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Zuzugs nach Deutschland fordert die Ingenieurkammer-Bau NRW im Zuge der Neugestaltung des Gesetzes eine stärkere Regulierung zum Schutz der Berufsbezeichnung "Ingenieur".


Verwässerung des Ingenieur-Begriffs befürchtet

Die Kammer gibt zu bedenken, dass der aktuelle Entwurf der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für ein Gesetz zur Umsetzung der BARL nicht ausreicht, Qualität und Sicherheit im Bauwesen zu sichern. Es drohe eine Verwässerung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung "Ingenieur", da wesentliche Punkte ungeregelt blieben.


Landes-Gesetzentwurf bisher ohne festgelegte Mindeststandards

Brauer und seine Kammer fordern, dass Verbraucher darauf vertrauen können müssen, dass insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen des Bauwesens die Leistungen, die durch "Ingenieure" erbracht werden, von Personen stammen, die den in Deutschland geltenden Standards an die Ingenieurausbildung entsprechen.


Ingenieurkammer bietet Zwischenlösung an

Offenbar, so die Vermutung der Kammer, möchte die Landesregierung von einer Novellierung des Ingenieurgesetzes absehen, da sie auf die Ergebnisse einer Länder-Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von NRW wartet. Diese soll bis zum Herbst 2017 das Musteringenieurgesetz, das von allen Bundesländern gemeinsam entwickelt wurde, fortschreiben.