Kraft-Wärme-Kopplung auf dem Vormarsch
# 22.08.2017
Technologie soll 2020 deutschlandweit 110 Terrawattstunden Strom liefern. Gesetzesnovelle schafft Privilegierung der Industrie nach EEG-Vorbild. Gasabsatz in der Folge deutlich gestiegen
Kraft-Wärme-Kopplung für Energiewende wichtig
Die Energiewende in Deutschland ist beschlossene Sache. Während aufgrund des Dieselskandals aktuell vor allem über die Reduzierung der Schadstoffe durch alternative Antriebssysteme von Fahrzeugen diskutiert wird, geht der allgemeine Trend zu effizienterer Energienutzung in allen gesellschaftlichen Bereichen unvermindert weiter.
Einen wichtigen Teilaspekt bildet hierbei die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Entsprechende Anlagen machen die bei der Herstellung von Strom entstehende Wärme nutzbar, so zum Beispiel als Wärmeenergie für öffentliche und private Verbraucher.
Neuausrichtung der Förderung von KWK-Anlagen
Die Bundesregierung, deren Ziel es ist, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken, setzt gezielt auf die Förderung von hocheffizienten und CO2-armen KWK-Anlagen. Mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) setzt sie seit 2002 Anreize für entsprechende Investitionen, um den Anteil der Stromerzeugung aus KWK zu erhöhen.
Höhere Nettostromerzeugung mittels KWK angestrebt
Dazu wurde der Förderrahmen 2022 verlängert, das Ausbauziel präzisiert und längerfristig gefasst. Im Klartext ist von 110 Terrawattstunden (TWh) Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in 2020 und 120 TWh in 2025 die Rede. Bei einem annähernd gleich bleibenden Gesamtnettostromverbrauch in Deutschland von 524 TWh (2014) entspräche dies für 2020 rund 21 Prozent.
Energieintensive Industrie wird entlastet
Mit letzterem sei laut Bundesministerium schließlich das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) harmonisiert worden. Konkret geht es um die Privilegierung der stromkostenintensiven Industrie bei den Förderkosten. Beide Gesetze enthalten nun eine beihilferechtskonforme besondere Ausgleichsregelung. Wer einen positiven Bescheid nach dem EEG habe, werde auch im KWKG entlastet.