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Landesbauordnungen hemmen Bau von Mietwohnungen aus Holz

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 21. Juni 2016
Kategorie:

# 08.07.2016

Baden-Württemberg Spitzenreiter im Holzbau. Musterbauordnung bereits 2002 von Landesregierung unter grüner Führung umgesetzt. Verband hofft auf Regellockerungen für Mehrgeschossbauten in übrigen Ländern

Musterbauordnung: Unterschiedliche Umsetzung in den Ländern

Das Bauen mit Holz ist in Baden-Württemberg leichter als in den übrigen Bundesländern, was an den jeweiligen Landesbauordnungen liegt. Foto: H. D. Volz / Pixelio
Das Bauen mit Holz ist in Baden-Württemberg leichter als in den übrigen Bundesländern, was an den jeweiligen Landesbauordnungen liegt. Foto: H. D. Volz / Pixelio

Die Holzbauweise erfreut sich deutschlandweit immer größerer Beliebtheit. Die Nase vorn unter den einzelnen Bundesländern hat dabei Baden-Württemberg. Mit 29 Prozent liegt der Marktanteil allein bei der Holz-Fertigbauweise dort am höchsten. Das liegt zum einen an der langen Tradition der Bauweise im Süden Deutschlands, zum anderen an der Landespolitik der letzten Jahre.

Die rechtliche Grundlage des Holzbaus in einem Bundesland ist die Landesbauordnung (LBO). In Baden-Württemberg wurde diese schon unter der grün-roten Landesregierung umfassend an die Empfehlungen der Musterbauordnung (MBO) aus dem Jahr 2002, in der sich die Bauministerkonferenz für den Holzbau stark macht, angepasst. Dieser Kurs soll laut Koalitionsvertrag unter der neuen grün-schwarzen Regierung beibehalten werden. Die Regierung hat sich demnach vorgenommen, die LBO nochmals praxisorientiert zu novellieren.


Verband beklagt Hemmnisse für nachhaltigen Baustoff Holz

Beim aktuell florierenden Mietwohnungsbau sieht der Verbandschef durch die uneinheitliche Gesetzgebung einen Wettbewerbsnachteil. Vielerorts bedürfe es aufwendiger Sondergenehmigungen, die für Bauentscheider mitunter ein Hemmnis darstellen.