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Lohnfortzahlung: Mitarbeiterin in Mutterschutz

Verfasst von: Dipl.-Volkswirt Günter Göbel
Veröffentlicht am: 10. Juli 2005
Kategorie:

# 11.07.2005

Arbeitgeberanteile zum berufsständischen Versorgungswerk müssen von Krankenkassen erstattet werden

Unser Tipp:

Wenn Ihnen die Erstattung der Beiträge zur Versorgungswerk für eine schwangere Kollegin in der Vergangenheit verweigert wurde, können Sie unter Berufung auf das Urteil und die vierjährige Verjährungsfrist das Geld auch noch rückwirkend einfordern.



QUELLEN UND VERWEISE:

Zeitschrift "Wirtschaftsdienst für Ingenieure und Architekten"