Lohnfortzahlung: Mitarbeiterin in Mutterschutz
# 11.07.2005
Arbeitgeberanteile zum berufsständischen Versorgungswerk müssen von Krankenkassen erstattet werden
Unser Tipp:
Wenn Ihnen die Erstattung der Beiträge zur Versorgungswerk für eine schwangere Kollegin in der Vergangenheit verweigert wurde, können Sie unter Berufung auf das Urteil und die vierjährige Verjährungsfrist das Geld auch noch rückwirkend einfordern.