Nach VgV-Änderung: Qualitätsmanagement in Planungsbüros gewinnt an Bedeutung
Ausschreibungen für Planungs- und Bauleistungen seit Juni 2023 aufwändiger
Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 beschlossen, § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) des Bundes zu streichen (wir berichteten). Darin war geregelt, dass bei Planungsleistungen nur Auftragswerte für die Lose über gleichartige Leistungen zusammenzurechnen sind. Hintergrund ist ein seit 2019 gegen Deutschland anhängiges EU-Vertragsverletzungsverfahren.
Damit sind ab sofort alle Architekten- und Ingenieurleistungen sowie alle Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für ein Projekt zu addieren und am Schwellenwert von 215.000 Euro zu messen.
Nahezu jeder öffentliche Auftrag für Architekten und Ingenieure wird somit europaweit ausgeschrieben werden müssen, was bedeutet, dass die Verfahren sowohl für die Auftraggeber wie für die Auftragnehmer deutlich aufwändiger und auch erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen werden.
Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein, worauf auch die Kommunalen Spitzenverbände hingewiesen haben. Zu befürchten steht außerdem, dass Vergaben vermehrt an General- oder Totalunternehmer gehen werden, was einschneidende Folgen für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft haben wird.
Öffentliche Auftraggeber fordern vermehrt QM-Nachweis
Wenn der Leistungswettbewerb erhalten bleiben soll, werden die öffentlichen Auftraggeber, auch um sich bei der Geeignetheit-Prüfung der Bieter zu entlasten, höhere Kriterien an die Geeignetheit von Bewerbern knüpfen. Dies könnte zum Beispiel durch Vorlage eines (zertifizierten) Qualitätsmanagement-Systems (QM-System) geschehen. Aktuell berichten laut QualitätsVerbund Planer am Bau bereits viele Planungsbüros, dass in VgV-Ausschreibungen vermehrt QM-Nachweise gefordert werden.
Aufgrund der angespannten Wirtschaftslage, wird bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen künftig vermutlich, trotz aller Leistungswettbewerb-Versprechen, noch mehr über den Preis entschieden werden. Um in diesem Preiskampf zu bestehen und trotzdem noch schwarze Zahlen zu schreiben, gibt es für Büros eigentlich nur einen Weg: Sie müssen ihre Produktivität erhöhen und noch effizienter arbeiten. Um dieses Zielt zu erreichen, dürfte die Entscheidung für ein gelebtes Qualitätsmanagement mit klaren Strukturen im eigenen Unternehmen nun notgedrungen leichter fallen.
Der QualitätsVerbund Planer am Bau
berät seit 2007 Architektur- und Ingenieurbüros bei der Einführung eines QualitätsManagement-Systems nach dem durch den TÜV Rheinland zertifizierten QualitätsStandard Planer am Bau. Dieser branchenspezifische QM-Standard für Architektur- und Ingenieurbüros soll helfen, Überlastungen zu reduzieren, Suchzeiten zu verringern und Fehler zu vermeiden. Die praxisorientierten und bewährten Standards wurden speziell für Architekten und Ingenieure entwickelt.
Da es sich um ein anerkanntes QM-System handelt, wird es auch von öffentlichen Auftraggebern bundesweit anerkannt. Initiatoren sind die erfahrenen Bauingenieure Dr.-Ing. Knut Marhold und Dr.-Ing. E. Rüdiger Weng, seit 2018 unterstützt Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz das Team.