Baulicher Brandschutz: Neue Norm zu Flucht- und Rettungswegen
Einspruch gegen DIN-Entwurf bis Februar 2023 möglich. Anforderungen bezüglich Grundstücksflächen und Lastenkennzeichnung geändert. Großes Gelände macht Lageplanschild erforderlich
DIN 14090 zu Feuerwehrflächen auf Grundstücken wurde überarbeitet
Smart-Homes mit komplexen technischen Anlagen, neue Baustoffe oder auch eine veränderte Nutzung von Wohn- und Gewerbegebäuden führen dazu, dass die Vorgaben zum baulichen Brandschutz angepasst immer wieder angepasst werden müssen.<br><br>So wurde beispielsweise unlängst ein neuer Entwurf bezüglich der Regelungen zu Flucht- und Rettungswegen veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die Norm DIN 14090 "Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken". Die bisherige Ausgabe datiert vom Mai 2003. Bis zum 21. Februar 2023 kann gegen den Neuentwurf Einspruch erhoben werden.
Norm regelt Maße und Ausführung für baurechtlich geforderte Flächen
Die „DIN 14090:2022-11 – Entwurf“ legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken.
Die DIN 14090 ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar. In solchen Fällen ist sie in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen (z.B. in Plänen) festgelegt.
Großes Hubrettungsfahrzeug mit Drehleiter bildet Maßstab
Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 die Grundlage der Festlegungen bildet. Zudem wurden normative Verweisungen überarbeitet. So müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift "Feuerwehrzufahrt XX t" (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und "Achslast max. XX t" (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden.
Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein (z. B. bei Universitäten, großen Betriebsgeländen o. Ä.), damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift "Flächen für die Feuerwehr" dargestellt werden.
Mindestgröße und Kennzeichnung von Feuerwehrflächen neu festgelegt
Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift "Fläche für die Feuerwehr XX t" (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und "Achslast max. XX t" (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.
„Versperrte, zu schmale oder gewichtsunbeständige Einfahrten dürfen kein Hinderungsgrund für einen Feuerwehreinsatz sein. Jedes Unternehmen benötigt derartige Anfahrtswege und Feuerwehrflächen und hat die Aufgabe, diese Flächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 zu planen und umzusetzen", erklärt Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent bei der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).